Hallo,
ich hab mich soo gefreut, ein EV-Protokoll mit einem Schreiben einer LV, die mitteilt, dass der Rückkaufswert erst noch ausgezahlt wird. Ich gleich Vorpfändung und Pfüb.
Jetzt sagt die Versicherung, dass dieses nicht Pfändbar ist.
Ich hab doch aber den Rückkaufswert, also das Kapital und nicht die Versicherungsleistung gepfändet.
Wer kann mir weiterhelfen, ich find keine Rechtsprechung etc.
Viele Grüße
Pfändung des Rückkaufswert einer Riesterrentenversicherung
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
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Im Heussen/Damm, Zwangsvollstreckung für Anfänger, RN 207a steht, dass ein eingeschränkter Pfändungsschutz für den Teil des Rückkaufswert eines Altersvorsorgevertrages besteht, der das Dreifache des jährlichen Pfändungsfreibetrages nach § 851c Abs. 2 S. 1 (je nach Lebensalter des Schuldners zum Zeitpunkt der Pfändung) nicht übersteigt. Innerhalb dieser Grenzen (also dreifacher Pfändungsfreibetrag minus Pfändungsfreibetrag) sind 1/3 des Rückkaufswerts unpfändbar.