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entwertete Ausfertigungen
Verfasst: 22.04.2010, 14:09
von ellimorelli
Hi alle miteinander.
Peinliche Frage, aber ich will lieber sicher gehen.
Wenn ich die ZV aufgrund Erledigung zurücknehme und der Gegner die vollstreckbaren Ausfertigungen will, was muss ich ihm alles mit dem Erledigt-Vermerk schicken?
Sicher bestimmt: Urteil(e) und KFB(´s),
und auch den/die ZV-Auftrag/ Aufträge und den/die PfÜb/´s`? ????
Re: entwertete Ausfertigungen
Verfasst: 22.04.2010, 14:12
von Liesel
Ich entwerte die vollstreckbaren Ausfertigungen der Titel und schicke diese zum Verbleib an den Schuldner bzw. Schuldnervertreter. Alle anderen Unterlagen benötigt er nicht.
Re: entwertete Ausfertigungen
Verfasst: 22.04.2010, 14:14
von sternchen1981
Wir schicken den "bezahlten Titel" mit Kurzmitteilung an den SChuldner.
Der Titel wird von Cheffe beschriftet groß über die ganze Seite mit "entwertet"!!! Ich hab auch schon "bezahlt" gelesen.
Vollstreckungsunterlagen wie z. B. Aufträge oder GVZ- Rechnungen schicke ich nicht raus.
Re: entwertete Ausfertigungen
Verfasst: 22.04.2010, 14:14
von Kichererbse
genauso mach ichs auch
Re: entwertete Ausfertigungen
Verfasst: 22.04.2010, 14:14
von secret72
Machen wir auch so.
Wir warten aber keine Anforderung der Gegenseite ab, sondern geben sie nach vollständiger Bezahlung von uns aus raus.
Re: entwertete Ausfertigungen
Verfasst: 22.04.2010, 16:42
von ellimorelli
okay. Danke für die vielen Antworten.
Re: entwertete Ausfertigungen
Verfasst: 22.04.2010, 21:36
von Eve80
Die Beschriftung "entwertet" braucht es übrigens nicht. Um es in den Worten einer Referendin während des Fachwirtkurses zu sagen: wer'n Titel hot, schafft o
Für alle Nichtbayern: derjenige, der den Titel in Händen hält, egal, ob Gläubiger oder Schuldner, bestimmt den Verfahrenslauf
Re: entwertete Ausfertigungen
Verfasst: 22.04.2010, 21:58
von wifey
aber ich hab trotzdem immer "erledigt durch Zahlung" drauf geschrieben
Re: entwertete Ausfertigungen
Verfasst: 23.04.2010, 08:28
von Re1108
Mach ich auch so, schon für den Fall, dass der Titel versehentlich beim Ablegen nicht an Gegner/gegnerischen Bevollmächtigten zurückgeschickt wird. Wenn man dann nach 10 Jahren die Akte vernichten will, muss nicht erst die ganz Akte durchschauen und prüfen, ob der Titel noch "aktuell" ist, sondern weiß gleich, der ist "fertig".