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entwertete Ausfertigungen

Verfasst: 22.04.2010, 14:09
von ellimorelli
Hi alle miteinander.

Peinliche Frage, aber ich will lieber sicher gehen.

Wenn ich die ZV aufgrund Erledigung zurücknehme und der Gegner die vollstreckbaren Ausfertigungen will, was muss ich ihm alles mit dem Erledigt-Vermerk schicken?

Sicher bestimmt: Urteil(e) und KFB(´s),
und auch den/die ZV-Auftrag/ Aufträge und den/die PfÜb/´s`? ????

Re: entwertete Ausfertigungen

Verfasst: 22.04.2010, 14:12
von Liesel
Ich entwerte die vollstreckbaren Ausfertigungen der Titel und schicke diese zum Verbleib an den Schuldner bzw. Schuldnervertreter. Alle anderen Unterlagen benötigt er nicht.

Re: entwertete Ausfertigungen

Verfasst: 22.04.2010, 14:14
von sternchen1981
Wir schicken den "bezahlten Titel" mit Kurzmitteilung an den SChuldner.

Der Titel wird von Cheffe beschriftet groß über die ganze Seite mit "entwertet"!!! Ich hab auch schon "bezahlt" gelesen.

Vollstreckungsunterlagen wie z. B. Aufträge oder GVZ- Rechnungen schicke ich nicht raus.

Re: entwertete Ausfertigungen

Verfasst: 22.04.2010, 14:14
von Kichererbse
genauso mach ichs auch

Re: entwertete Ausfertigungen

Verfasst: 22.04.2010, 14:14
von secret72
:zustimm

Machen wir auch so.

Wir warten aber keine Anforderung der Gegenseite ab, sondern geben sie nach vollständiger Bezahlung von uns aus raus.

Re: entwertete Ausfertigungen

Verfasst: 22.04.2010, 16:42
von ellimorelli
okay. Danke für die vielen Antworten.

Re: entwertete Ausfertigungen

Verfasst: 22.04.2010, 21:36
von Eve80
Die Beschriftung "entwertet" braucht es übrigens nicht. Um es in den Worten einer Referendin während des Fachwirtkurses zu sagen: wer'n Titel hot, schafft o

Für alle Nichtbayern: derjenige, der den Titel in Händen hält, egal, ob Gläubiger oder Schuldner, bestimmt den Verfahrenslauf ;-)

Re: entwertete Ausfertigungen

Verfasst: 22.04.2010, 21:58
von wifey
:zustimm aber ich hab trotzdem immer "erledigt durch Zahlung" drauf geschrieben ;-)

Re: entwertete Ausfertigungen

Verfasst: 23.04.2010, 08:28
von Re1108
Mach ich auch so, schon für den Fall, dass der Titel versehentlich beim Ablegen nicht an Gegner/gegnerischen Bevollmächtigten zurückgeschickt wird. Wenn man dann nach 10 Jahren die Akte vernichten will, muss nicht erst die ganz Akte durchschauen und prüfen, ob der Titel noch "aktuell" ist, sondern weiß gleich, der ist "fertig". :mrgreen: