Zwangshaft - vollstreckbare Ausfertigung von Haftbeschluss?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lahmi
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#1

20.04.2010, 21:05

Brauche dringend Eure Hilfe:

Es liegt ein Beschluss vor, dass der Vollzug der Zwangshaft angeordnet wird (also nicht der Zwangsgeld-/Zwangshaftbeschluss sondern der Haftbeschluss an sich).
Mit diesem Beschluss kann ich ja nun den GV beauftragen, die Zwangshaft durchzusetzen. Ich frage mich jetzt bloß, ob ich eine vollstreckbare Ausfertigung dieses Beschlusses brauche, oder ob die vollstreckbare Ausfertigung des Zwangsgeld-/Zwangshaftbeschlusses als Titel ausreicht?

Da fällt mir noch was ein:

Bekomme ich für den Auftrag auf Vollziehung der Zwangshaft erneut Gebühren? Die ZV-Maßnahme wegen Zwangsgeld verlief erfolglos und ist ja m.E. damit erledigt. Also neue Gebühren - 0,3 Nr. 3309 RVG aus Wert Zwangsgeld ?!
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