Vollstreckung in beschlagnahmte Gegenstände

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
sitrica
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 16.03.2009, 18:00
Wohnort: NRW

#1

20.04.2010, 14:52

Im Rahmen eines Strafverfahrens wurden gegen den Schuldner mehrere Gegenstände beschlagnahmt (sauteures Auto - ist schon von anderen gepfändet, 2 RolexUhren, Wert mehrere tausend Euro).
Anspruch des Mdten besteht aus Betrug, VB liegt vor.
Vom gegn. RA wurden wir auf die beschlagnahmten GEgenstände hingewiesen.

Wie vollstrecke ich das? Wohin muss mein ZV-Auftrag, wie muss er lauten? HILFE!!!


Zulassung der ZV nach § 111 g StPO ist beantragt, oder geht das erst NACH erfolgter Pfändung?
sitrica
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 16.03.2009, 18:00
Wohnort: NRW

#2

21.04.2010, 09:08

*Themahochschieb*

Weiß denn keiner Rat? Es eilt.... :(
Dodo1706
Forenfachkraft
Beiträge: 243
Registriert: 09.04.2007, 21:05
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

#3

17.02.2011, 14:35

Wie hast du es denn damals gemacht? Ich hab nämlich jetzt das selbe Prob :-(
ReNoAzubine
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 38
Registriert: 09.09.2010, 10:26
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte und Depp für Alles
Software: Phantasy (DATEV)

#4

18.07.2012, 10:45

Ich habe aktuell auch dieses Problem.
Die StA hat uns mitgeteilt, dass sie einen Gegenstand in Gewahrsam hat, den es zu pfänden lohnen würde (wir haben auch genauere Angaben).
Aber, wenn ich jetzt den Herausgabeanspruch des Schuldners gegen die StA pfände, erhalte ich ja nur den Gegenstand selbst.
Wir wollen jedoch auch die Verwertung beantragen.

Geht das in einem Antrag? Muss ich erst den Herausgabeanspruch pfänden und später die Verwertung beantragen?

Kann mir bitte netterweise irgendjemand helfen?
Antworten