Hallöchen,
ich bin noch ganz neu hier und hab schon gleich ne Frage. ^^
Und zwar möchten wir gegen unseren eigenen Mandanten vollstrecken, der unsere Kostenrechnung nicht zahlt. So jetzt ist er zu Hause nicht oft anzutreffen, aber wir wissen, dass er eig immer Geld bei sich hat und auch in der Ladenkasse (er ist Restaurantbesitzer) Geld hat. Wir haben jetzt einen Titel gegen ihn, wo die Privatadresse genannt ist, aber es würde wenig bringen, dort hin zu vollstrecken. Jetzt ist aber für die Adresse des Restaurants ein anderer Gerichtsvollzieher zuständig und wir haben keinen Titel für diese Adresse.
Also wie können wir jetzt gegen ihn vollstrecken?
Kann der Gerichtsvollzieher dann einfach da hin gehen wo der Laden ist, auch wenn er nicht zuständig ist für dieses Gebiet und der Titel nicht darauf lautet?
Wäre sehr dankbar, wenn da jemand eine Idee hat!!!
Liebe Grüße
Schuldner anzutreffen unter anderer Adresse
Du kannst selbstverständlich den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung unter einer dem Titel abweichenden Anschrift beauftragen.
- Kichererbse
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- Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen
wenn Schuldner umziehen, was sie ja häufig tun, muss man ja auch keinen Titel umschreiben lassen
ich würd die Adresse im Zweifel mit Herr XY c/o Restaurant XYPleitegeier ... angeben ...
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LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]
www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]
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- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 7
- Registriert: 23.03.2010, 17:22
Hi, danke für die schnelle Antwort.
Ich habe jetzt noch was in der GVO gefunden und ich vermerke eben dann, dass er auch unter der Restaurantadresse zu erreichen ist.
Viele Grüße
Ich habe jetzt noch was in der GVO gefunden und ich vermerke eben dann, dass er auch unter der Restaurantadresse zu erreichen ist.
Viele Grüße