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EV - Forderungspfändung

Verfasst: 19.04.2010, 12:50
von stepke
Hey,

sagt mal ... gibts nen § über EV, der besagt, dass trotz Abnahme in den vergangenen Jahren eine Pfändung erfolgen kann und dies keinen Einfluss hat?

Re: EV - Forderungspfändung

Verfasst: 19.04.2010, 12:53
von 188F
Einen § kenn ich jetzt nicht, aber eine in den letzten 3 Jahren abgegebene eidesstattliche Versicherung verhindert keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen; du kannst trotzdem ZV-Auftrag, Kontenpfändung, Lohnpfändung, uvm ausbringen. Denn gerade das abgegebene Vermögensverzeichnis soll ja Möglichkeiten aufzeigen, weitere Vollstreckungshandlungen ausbringen zu können.

Ich denke, da braucht es keinen § für.

Du weißt doch auch erst durch eine eidesstattliche Versicherung, wie du weiter vollstrecken kannst, falls überhaupt.

Re: EV - Forderungspfändung

Verfasst: 19.04.2010, 13:13
von katuscha
Einen ZV-Auftrag wird der GV allerdings mit Hinweis auf die EV nicht ausführen, ansonsten kannst Du ruhig pfänden. Denn gerade durch die EV erfährst Du ja, was gepfändet werden kann.

Re: EV - Forderungspfändung

Verfasst: 19.04.2010, 14:42
von 188F
Das kommt drauf an, wie viel Zeit nach der Abgabe der eV vergangen ist. Auch ein ZV-Auftrag ist auszuführen, wenn der Gläubiger den Gerichtsvollzieher dazu beauftragt. Es kann jederzeit sein, dass sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners ändern, so dass der GV nicht ohne weiteres einen ZV-Auftrag ablehnen kann; häufig führt er ihn nur nicht aus, wenn ihm die Vermögensverhältnisse gut bekannt sind und er in anderer Sache gerade dort war. Dann weiß er, dass die Pfändung amtsbekannt fruchtlos verlaufen wird. Das macht er dann, um Kosten zu sparen.