EV - Forderungspfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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stepke
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#1

19.04.2010, 12:50

Hey,

sagt mal ... gibts nen § über EV, der besagt, dass trotz Abnahme in den vergangenen Jahren eine Pfändung erfolgen kann und dies keinen Einfluss hat?
Zuletzt geändert von stepke am 21.04.2010, 16:51, insgesamt 1-mal geändert.
188F
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#2

19.04.2010, 12:53

Einen § kenn ich jetzt nicht, aber eine in den letzten 3 Jahren abgegebene eidesstattliche Versicherung verhindert keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen; du kannst trotzdem ZV-Auftrag, Kontenpfändung, Lohnpfändung, uvm ausbringen. Denn gerade das abgegebene Vermögensverzeichnis soll ja Möglichkeiten aufzeigen, weitere Vollstreckungshandlungen ausbringen zu können.

Ich denke, da braucht es keinen § für.

Du weißt doch auch erst durch eine eidesstattliche Versicherung, wie du weiter vollstrecken kannst, falls überhaupt.
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katuscha
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#3

19.04.2010, 13:13

Einen ZV-Auftrag wird der GV allerdings mit Hinweis auf die EV nicht ausführen, ansonsten kannst Du ruhig pfänden. Denn gerade durch die EV erfährst Du ja, was gepfändet werden kann.
188F
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#4

19.04.2010, 14:42

Das kommt drauf an, wie viel Zeit nach der Abgabe der eV vergangen ist. Auch ein ZV-Auftrag ist auszuführen, wenn der Gläubiger den Gerichtsvollzieher dazu beauftragt. Es kann jederzeit sein, dass sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners ändern, so dass der GV nicht ohne weiteres einen ZV-Auftrag ablehnen kann; häufig führt er ihn nur nicht aus, wenn ihm die Vermögensverhältnisse gut bekannt sind und er in anderer Sache gerade dort war. Dann weiß er, dass die Pfändung amtsbekannt fruchtlos verlaufen wird. Das macht er dann, um Kosten zu sparen.
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