Ratenzahlungsangebot angemessen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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NicoleH
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#1

18.04.2010, 09:44

Heidiho,

wir haben einen Schuldner. Die Hauptforderung ist ca. 3.300 euro. er hat uns nun einen vergleich angeboten, dass er einen betrag gleichzahlt (500 EUR) und den rest in raten zu je eur 70. mehr würde angeblich nicht gehen.

ist das akzeptabel?

der mandat verlässt sich auf uns mit der entscheidung.
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Soenny
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#2

18.04.2010, 09:49

mehr würde angeblich nicht gehen.
Das würde ich auf jeden Fall vorher belegen lassen durch den Schuldner.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#3

18.04.2010, 10:22

Ich finde, das ist zu wenig, wenn 70,-- € gehen, dann würden mit Sicherheit auch 100,-- € gehen. Die machen den Kohl nämlich auch nich mehr fett...
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#4

18.04.2010, 10:40

Überlege mal aus folgender Perspektive: 2.800 € zu Raten von 70 € abzuzahlen, wie lange das dauert. Was kann bis dahin alles passieren? Allein die Verschlechterung der Schuldnerlage, Ereignisse durch den Zeitablauf usw.
Faule Kompromisse würde ich als Gläubiger nicht eingehen wollen. Der Schuldner hat sich in die Lage reinmanöveriert, jetzt muss er notfalls auch die Konsequenzen tragen. Dass angeblich "nicht mehr geht", ist sein Problem.

Lasst euch durch die höhere Einmalzahlung nicht blenden. Schuld und Abzahlungszeitraum sollten auch im Interesse des Gläubigers wenigstens halbwegs im Rahmen des Zumutbaren bleiben. Auf jeden Fall würde ich die Problematik mit dem Mandanten absprechen. Ist er dennoch einverstanden, dann seid ihr raus.
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#5

18.04.2010, 10:43

Ich finde es auch zu wenig. Er zahlt ja allein schon an der Hauptforderung länger als 3 Jahre ab. Dazu kommen ja dann noch Kosten und Zinsen.
Ich würde auch nochmals den Schuldner kontaktieren und höhere Raten fordern evtl. auch mit Nachweisen, dass wirklich nicht mehr geht. Sollte der Schuldner es dann wirklich nachweisen, dass es wirklich das Minimum ist, dann würde ich in den "sauren Apfel" beißen und mich mit 70,00 Euro zufrieden geben.
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#6

18.04.2010, 12:00

anfang 2002 hatte er auch die eidesstatliche versicherung schon einmal abgegeben, er würde es also jederzeit wieder tun. so denkt mein chef zumindest, wenn wir die volle forderung vollstrecken würden.

aber danke für die antworten!
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#7

18.04.2010, 12:14

Sonnenkind hat geschrieben:Er zahlt ja allein schon an der Hauptforderung länger als 3 Jahre ab. Dazu kommen ja dann noch Kosten und Zinsen.
Gem. § 367 BGB sind Teilzahlungen zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt erst auf die Hauptforderung zu verrechnen.
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#8

19.04.2010, 15:36

Wenn ihr euch drauf einlasst, nehmt in die Vereinbarung mit auf, dass er sich verpflichtet, bei Verbesserung seiner Verhältnisse die Ratenhöhe anzupassen. Gleichzeitig räumt euch selbst das Recht ein, die Verhältnisse jährlich prüfen zu dürfen. Dies natürlich unter Beifügung sämtlicher Belege. Und natülich lasst euch gleich zu Anfang seine Verhältnisse durch Belege nachweisen.

Dann könnt ihr ihn zumindest einmal im Jahr auffordern, sich vor euch "nackig" zu machen. Zumindest habt ihr dann immer halbwegs aktuelle Daten (Konto, Arbeitgeber etc.) in der Akte, für den Fall, dass die Raten ausbleiben. Dann habt ihr gleich einen Ansatz für ne Mögliche ZV.
Es grüßt

die Schlappe
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#9

20.04.2010, 14:40

Ich würde mich auf diesen Vorschlag nicht einlassen, bei Verrechnung gemäß BGB zahlt der Schuldner die Raten für die nächsten hundert Jahre.

Aber unabhängig davon ein kleiner Tipp: Bei Ratenzahlungsvereinbarungen sollte immer eine Laufzeitbeschränkung vereinbart werden. Dadurch ist sicher gestellt, dass man aus der Vereinbarung auch wieder "rauskommt" :wink:
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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