Heidiho,
wir haben einen Schuldner. Die Hauptforderung ist ca. 3.300 euro. er hat uns nun einen vergleich angeboten, dass er einen betrag gleichzahlt (500 EUR) und den rest in raten zu je eur 70. mehr würde angeblich nicht gehen.
ist das akzeptabel?
der mandat verlässt sich auf uns mit der entscheidung.
Ratenzahlungsangebot angemessen?
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Das würde ich auf jeden Fall vorher belegen lassen durch den Schuldner.mehr würde angeblich nicht gehen.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Ich finde, das ist zu wenig, wenn 70,-- € gehen, dann würden mit Sicherheit auch 100,-- € gehen. Die machen den Kohl nämlich auch nich mehr fett...
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Überlege mal aus folgender Perspektive: 2.800 € zu Raten von 70 € abzuzahlen, wie lange das dauert. Was kann bis dahin alles passieren? Allein die Verschlechterung der Schuldnerlage, Ereignisse durch den Zeitablauf usw.
Faule Kompromisse würde ich als Gläubiger nicht eingehen wollen. Der Schuldner hat sich in die Lage reinmanöveriert, jetzt muss er notfalls auch die Konsequenzen tragen. Dass angeblich "nicht mehr geht", ist sein Problem.
Lasst euch durch die höhere Einmalzahlung nicht blenden. Schuld und Abzahlungszeitraum sollten auch im Interesse des Gläubigers wenigstens halbwegs im Rahmen des Zumutbaren bleiben. Auf jeden Fall würde ich die Problematik mit dem Mandanten absprechen. Ist er dennoch einverstanden, dann seid ihr raus.
Faule Kompromisse würde ich als Gläubiger nicht eingehen wollen. Der Schuldner hat sich in die Lage reinmanöveriert, jetzt muss er notfalls auch die Konsequenzen tragen. Dass angeblich "nicht mehr geht", ist sein Problem.
Lasst euch durch die höhere Einmalzahlung nicht blenden. Schuld und Abzahlungszeitraum sollten auch im Interesse des Gläubigers wenigstens halbwegs im Rahmen des Zumutbaren bleiben. Auf jeden Fall würde ich die Problematik mit dem Mandanten absprechen. Ist er dennoch einverstanden, dann seid ihr raus.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Ich finde es auch zu wenig. Er zahlt ja allein schon an der Hauptforderung länger als 3 Jahre ab. Dazu kommen ja dann noch Kosten und Zinsen.
Ich würde auch nochmals den Schuldner kontaktieren und höhere Raten fordern evtl. auch mit Nachweisen, dass wirklich nicht mehr geht. Sollte der Schuldner es dann wirklich nachweisen, dass es wirklich das Minimum ist, dann würde ich in den "sauren Apfel" beißen und mich mit 70,00 Euro zufrieden geben.
Ich würde auch nochmals den Schuldner kontaktieren und höhere Raten fordern evtl. auch mit Nachweisen, dass wirklich nicht mehr geht. Sollte der Schuldner es dann wirklich nachweisen, dass es wirklich das Minimum ist, dann würde ich in den "sauren Apfel" beißen und mich mit 70,00 Euro zufrieden geben.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
- NicoleH
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 385
- Registriert: 20.09.2007, 15:37
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Nahe Kempten
- Kontaktdaten:
anfang 2002 hatte er auch die eidesstatliche versicherung schon einmal abgegeben, er würde es also jederzeit wieder tun. so denkt mein chef zumindest, wenn wir die volle forderung vollstrecken würden.
aber danke für die antworten!
aber danke für die antworten!
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 635
- Registriert: 11.08.2006, 17:16
- Beruf: Obergerichtsvollzieher
- Wohnort: Niedersachsen
Gem. § 367 BGB sind Teilzahlungen zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt erst auf die Hauptforderung zu verrechnen.Sonnenkind hat geschrieben:Er zahlt ja allein schon an der Hauptforderung länger als 3 Jahre ab. Dazu kommen ja dann noch Kosten und Zinsen.
- Badeschlappe26
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1007
- Registriert: 10.11.2009, 11:03
- Beruf: Refa
- Software: RA-Micro
Wenn ihr euch drauf einlasst, nehmt in die Vereinbarung mit auf, dass er sich verpflichtet, bei Verbesserung seiner Verhältnisse die Ratenhöhe anzupassen. Gleichzeitig räumt euch selbst das Recht ein, die Verhältnisse jährlich prüfen zu dürfen. Dies natürlich unter Beifügung sämtlicher Belege. Und natülich lasst euch gleich zu Anfang seine Verhältnisse durch Belege nachweisen.
Dann könnt ihr ihn zumindest einmal im Jahr auffordern, sich vor euch "nackig" zu machen. Zumindest habt ihr dann immer halbwegs aktuelle Daten (Konto, Arbeitgeber etc.) in der Akte, für den Fall, dass die Raten ausbleiben. Dann habt ihr gleich einen Ansatz für ne Mögliche ZV.
Dann könnt ihr ihn zumindest einmal im Jahr auffordern, sich vor euch "nackig" zu machen. Zumindest habt ihr dann immer halbwegs aktuelle Daten (Konto, Arbeitgeber etc.) in der Akte, für den Fall, dass die Raten ausbleiben. Dann habt ihr gleich einen Ansatz für ne Mögliche ZV.
Es grüßt
die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
- mücki
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1446
- Registriert: 04.11.2009, 14:36
- Beruf: ReNo
- Software: RA-Micro
Ich würde mich auf diesen Vorschlag nicht einlassen, bei Verrechnung gemäß BGB zahlt der Schuldner die Raten für die nächsten hundert Jahre.
Aber unabhängig davon ein kleiner Tipp: Bei Ratenzahlungsvereinbarungen sollte immer eine Laufzeitbeschränkung vereinbart werden. Dadurch ist sicher gestellt, dass man aus der Vereinbarung auch wieder "rauskommt"
Aber unabhängig davon ein kleiner Tipp: Bei Ratenzahlungsvereinbarungen sollte immer eine Laufzeitbeschränkung vereinbart werden. Dadurch ist sicher gestellt, dass man aus der Vereinbarung auch wieder "rauskommt"
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch