Kurze Frage am Rande..
Unsere Mandantin ist verstorben. Derzeit vollstrecken wir für sie. Muß sich die Tochter jetzt einen Erbschein besorgen, damit der Titel umgeschrieben werden kann oder geht das auch anders? Ansonsten benötigt sie nämlich keinen Erbschein, da ihre Mutter alles vor ihrem Tod geregelt hat.
Gläubiger verstorben- Erbschein für Titelumschreibung notw.?
- Re1108
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Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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