Gläubiger verstorben- Erbschein für Titelumschreibung notw.?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pasc1976
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#1

15.04.2010, 15:46

Kurze Frage am Rande..

Unsere Mandantin ist verstorben. Derzeit vollstrecken wir für sie. Muß sich die Tochter jetzt einen Erbschein besorgen, damit der Titel umgeschrieben werden kann oder geht das auch anders? Ansonsten benötigt sie nämlich keinen Erbschein, da ihre Mutter alles vor ihrem Tod geregelt hat.
LG pasc1976
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Re1108
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#2

15.04.2010, 16:43

Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
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Soenny
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#3

15.04.2010, 17:00

:thx

und

:closed
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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