Ich habe hier einen harten ZV-Brocken und würde gern mal wieder Eure Hilfe in Anspruch nehmen.
Mein Schuldner hat in 05/08 die eV abgegeben. Jetzt möchte ich ihm gern die erneute eV nach § 903 ZPO abnehmen lassen. Reichen die nachfolgenden Gründe dafür aus?
Zu dem Zeitpunkt der Abgabe bezog der Schuldner Leistungen nach dem SGB II und arbeitete nebenbei als Hausmeister.
Mittlerweile ist er in einer externen Maßnahme der Agentur für Arbeit und bezieht von dort Gelder.
In der eV gab er an, kein Auto zu besitzen. Unsere Mandantschaft hat aber mal ein bisschen geschnüffelt und uns eine Schriftliche Verwarnung/Anhörung an den Schuldner vorgelegt. Daraus ergibt sich, dass auf ihn ein Auto zugelassen ist.
Wie mache ich das glaubhaft? Ich kann ja sicherlich schlecht den Anhörungsbogen als Beweis dem Antrag beifügen…
Gleich verhält es sich mit dem Konto. Kein Konto angegeben, aber Kontoauszug einer ausländischen Bank liegt vor. Allerdings ohne Guthaben.
Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte…
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Besten Dank schon mal!