Gebühren Vollstreckungsabwehrklage mit einstweilige Einstell

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Naturini
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#1

14.04.2010, 14:27

Hallo,

kann mir jemand von Euch sagen, was ich abrechnen kann wenn wir eine Vollstreckungsabwehrklage mit ANtrag auf einstweilige Einstellung der ZV gemacht haben. Es hat auch ein Termin stattgefunden. Die Gegenseite hat verloren und nun soll ich einen KFA machen.

Es fällt doch eine Verfahrens- sowie eine Terminsgebühr an aber nach welchen Nummern bzw. wie hoch sind die Gebührensätze?

Vielen Dank im Voraus.
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Badeschlappe26
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#2

14.04.2010, 15:33

Du rechnest doch ganz normal mit 3100 und 3104 ab. Ist doch ein normales Klageverfahren - auch wenn "Vollstreckungsabwehr-" davor steht.

Ob der Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV jetzt allerdings was extra auslöst, weiß ich nicht.
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Micsi11
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#3

14.04.2010, 18:42

Badeschlappe26 hat geschrieben:Du rechnest doch ganz normal mit 3100 und 3104 ab. Ist doch ein normales Klageverfahren - auch wenn "Vollstreckungsabwehr-" davor steht.

Ob der Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV jetzt allerdings was extra auslöst, weiß ich nicht.
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#4

14.04.2010, 18:43

Na, da wollte ich eigentlich was dazu schreiben, war aber zu schnell.

Für den Antrag auf einstweilige Einstellung ZV bekommst du keine eigene Gebühr.
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Badeschlappe26
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#5

14.04.2010, 21:41

Meinst du? Wenn ich für meinen Mandanten nur den Antrag auf einstweilige Einstellung stelle, würde ich dann nicht eine 0,3er nach 3309 kriegen?

Dass der Gläubigervertreter vielleicht keine mehr kriegt, wenn er vorher schon die ZV eingeleitet hat, würd ich ja noch verstehen. Aber wenn der Schuldnervertreter vorher in der ZV noch nicht tätig war??!! Hm... :shock:
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#6

15.04.2010, 12:24

Mein ich, ja. :D

Eine Gebühr entsteht im Rahmen der Vollstreckungsabwehrklage hier nicht extra, weil der Antrag grundsätzlich durch die Verfahrensgebühr 3100 abgegolten ist. Außer du hast extra mündliche Verhandlung wegen der Einstellungsfrage bzw. des Einstellungsantrages.
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Badeschlappe26
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#7

15.04.2010, 12:28

Na gut, dann glaub ich dir das mal so. :D
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