Zwangsversteigerung Antrag oder Beitritt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AnwaltsLiebling11
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#1

12.04.2010, 20:08

Guten Abend,

ich habe schon öfter auf dieser den einen oder anderen Rat „aufgeschnappt“ und nun möchte ich mich auch hier anmelden! Also erstmal ein „Hallo“ an alle.

Es geht auch schon los mit der ersten Frage. Ich muss dazu sagen, dass ich Azubine im 1. Lehrjahr bin und nun 3 Wochen mit dem Chef alleine bin – meine Kollegin ist im Urlaub. Wenn also die ein oder andere Frage für Euch „leicht“ vorkommt, bitte drüber hinweg schauen. Und los geht’s mit dem ersten Fall:

Wir haben für unsere Mandantin (GmbH) einen Titel (Vollstreckungsbescheid) erwirkt. Dann habe ich das Vermögensverzeichnis beim Amtsgericht angefordert. Aus diesem ergab sich dann, dass die Schuldnerin einen Miteigentumsanteil von 1/2 an einem mit einem Reihenhaus bebauten Grundstück hat. Daraufhin hat mein Chef gesagt, dass wir die Zwangsversteigerung beantragen sollen. Ich habe daraufhin einen Grundbuchauszug abgefordert und aus diesem ergab sich, dass die Zwangsversteigerung angeordnet ist (eingetragen am 08.05.2009).

Was wäre jetzt der beste Weg für uns – sollen wir dem Zwangsversteigerungsverfahren beitreten oder können wir einen eigenen Antrag stellen?! Wo liegen da die Vor- und Nachteile? Unsere Forderung beträgt lediglich knapp 550,00 €.

Für Eure Antworten bedanke ich mich jetzt schon einmal.

Vielen Dank!
Ernie

#2

12.04.2010, 20:20

Zunächst einmal solltest Du beim Versteigerungsgericht den aktuellen Stand des Verfahrens in Erfahrung bringen.
AnwaltsLiebling11
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#3

12.04.2010, 20:32

Okay und würde ich dann evtl. weiterverfahren?! Wenn es z.B. noch läuft oder so.
Ernie

#4

12.04.2010, 20:41

Das hängt u. a. auch davon ab, wer betreibender Gläubiger ist, d. h. aus welchem Rang heraus dieser die Versteigerung betreibt. Relevant ist auch, wie hoch die bestehenden Grundschulden sind etc.. Es ist schwierig, eine pauschale Antwort darauf zu geben. Du kannst Dich ja erst einmal beim Versteigerungsgericht erkundigen: a) Wer ist betreibender Gläubiger aus welchem Rang / Recht? b) Sind bereits Beitritte erfolgt? Wenn ja, welcher Gläubiger aus welchem Rang? c) Wurde bereits Verkehrswert festgesetzt? Wenn ja, auf welchen Betrag?
AnwaltsLiebling11
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#5

12.04.2010, 20:53

Okay, danke! Das werde ich morgen früh gleich einmal machen und mich dann hier noch einmal dazu äußern. Vielen Dank erst einmal!
AnwaltsLiebling11
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#6

13.04.2010, 10:15

Guten Morgen!

Ich habe gerade mit dem zuständigen Gericht telefoniert. Das Zwangsversteigerungsverfahren läuft noch und es gibt derzeit nur einen betreibenden Gläubiger mit einer Forderung von ca. 160.000,00 €.

Das Verfahren wurde am 08.05.2009 eröffnet und jetzt am 20.07.2010 soll der Versteigerungstermin stattfinden. Zu dem Verkehrswert konnte mir die Sachbearbeiterin beim Amtsgericht keine Auskunft geben.

Wie würdet Ihr jetzt weiterverfahren? Ich glaube kaum, dass unsere Forderung (ca. 550,00 €) befriedigt werden wird, wenn die Bank mit ca. 160.000,00 € als rangerster Gläubiger betreibt.
Geiselmann
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#7

13.04.2010, 18:07

Hallo,

zunächst gilt es zu bedenken, dass euer Schuldner nur Eigentümer des hälftigen Miteigentumsanteils ist.
Ihr werdet nur aus dem Erlös befriedigt, der auf diesen Anteil fällt.
Da eure Forderung unter 750,01 € ist scheidet eine Sicherungszwangshypothek aus, § 866 Abs. 3 ZPO.
Wenn ihr im Zwangsversteigerungsverfahren befriedigt werden wollt, müsst ihr wegen der persönlichen Forderung beitreten im Rang § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG.
Die Gerichtskosten und die eingetragenen Rechte gehen euch vor.
Ob das Verfahren dann Sinn macht müsst ihr anhand der Grundbucheintragungen prüfen.
Evtl. lönnte man Eigentümergrundschulden oder Rückgewährsansprüche pfänden.
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