Ratenzahlung über GVZ

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Katharina80
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#1

12.04.2010, 15:20

Hallo,

ich würde gerne mal von Euch wissen, wie das so bei Euch läuft...

Wir haben in unseren ZV-Aufträgen immer drin, dass der GVZ Raten einziehen soll, egal in welchem Stand des Verfahrens, aber einige GVZ machen dies nicht und verweisen die Schuldner direkt an uns. Auch wenn wir dem GVZ ausdrücklich sagen, dass die Raten über ihn gehen sollen, da die Schuldner regelmäßig die Ratenzahlungen nicht einhalten und die Sache dann sowieso wieder beim GVZ landet.

Wie ist das bei Euch? Welche Erfahrungen habt Ihr?

Und gibt es eine Vorschrift, die sagt, dass der GVZ dazu verpflichtet ist, die Raten einzuziehen? Ich habe bisher nicht gefunden, dass er es machen muss, nur dass er dazu berechtigt ist.
Goldlöckchen

#2

12.04.2010, 15:39

Viele GV´s wollen die Akte einfach vom Tisch haben und nicht jeden Monat dem Schuldner wg. der Rate hinterherlaufen.

Ich argumentiere dann immer mit § 806b ZPO.
Katharina80
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#3

12.04.2010, 15:42

Und, klappt das bei Dir immer? Den habe ich ja auch sowieso in meinem ZV-Auftrag mit drin...

Wollte auch mal wissen, ob der GVZ dazu verpflichtet ist, oder ob er wirklich einfach sagen kann "Nö"...
Goldlöckchen

#4

12.04.2010, 15:44

In § 806b ZPO heißt es: ... zieht der GV die Teilbeträge ein". Also ich denke nicht, dass er es sich aussuchen kann.

Mir wurden auch schon vom GV die Unterlagen zurückgeschickt mit der Bemerkung, dass lt. Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde. Keine Rückfrage bei mir, nichts. Hauptsache, Vorgang erledigt.
Katharina80
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#5

12.04.2010, 15:50

Das kenn ich nur all zu gut...

Ich habe heute vom GVZ zurückbekommen, dass er am 23.03 da war, Termin EV am 09.04, Schuldner keine Unterlagen bekommen hat von ihm und dass der Schuldner an uns Raten zahlen soll. Der Schuldner hätte dies gesagt. Unser Auftrag ist allerdings erst vom 19.03...

Hatte letzte Woche mit GVZ telefoniert, weil der Schuldner anrief und meinte, der GVZ hätte ihm gesagt, er müsse die Raten an uns zahlen. GVZ wollte auch nicht die Raten einziehen...

Kosten für GVZ € 48,00.

Deswegen wollte ich mal wissen, ob der GVZ gezwungen ist, die Raten einzuziehen, weil das hier leider öfter vorkommt.
Goldlöckchen

#6

12.04.2010, 15:53

Ich weiß leider nicht, ob es eine Kann- oder Mußvorschrift ist. Du könntest vielleicht mal bei dem zuständigen Vorgesetzten des GV beim AG anrufen. Die sind meist sehr nett und auch froh, wenn sie erfahren, wenn einige ihrer Schäfchen die Aufträge nicht wirklich ordnungsgemäß erledigen.
Jupp03/11

#7

12.04.2010, 16:07

zu beachten ist hier im übrigen die Entscheidung des BGH bzgl. der Anfechtungsmöglichkeit durch den Inso-Verw.
Katharina80
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#8

12.04.2010, 16:35

Sorry, die kenne ich nicht. Aber was hat eine Anfechtungsmöglichkeit des Inso-Verw. mit einem normalen Schuldner und Ratenzahlung zu tun?
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mücki
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#9

12.04.2010, 17:01

Wir hatten das "Problem" auch schon öfter. Soweit ich weiß, ist der Gerichtsvollzieher nicht verpflichtet die Raten einzuziehen, wenn die Dauer der Ratenzahlung eine Laufzeit von sechs Monaten überschreitet.
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Cindi
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#10

12.04.2010, 17:20

Ich denke, auch, dass der GV nicht zur Einziehung verpflichtet ist. Es hat auch einen Nachteil, wenn der GV damit beschäftigt wird: Er geht so oft beim Schuldner nachhaken wegen Zahlungen, wie er es zeitlich einrichten kann. Viele GV´s sind aber arbeitsmäßig total überlastet. Habe mal ein Büro eines solchen GVs gesehen. Das war unglaublich chaotisch.

Gruß, Cindi
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