Hallo!!
Könnt ihr mir bitte helfen?????
Wir haben eine Hauptforderung gegenüber dem Schuldner von 223,30 € ohne Kosten und Zinsen.
Grundstücke hat der Schuldner genügend. Kann ich einen Zwangsversteigerungsantrag machen??? Finde keine Wertgrenze, nur für Zwangssicherungshypotheken muss die Hauptforderung mindestens 750 € sein.
Im Voraus vielen Dank
Anke
Wertgrenze Zwangsversteigerung
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- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
Hallo Anke,
das ZVG kennt keine Wertgrenze. Die 750,01 € gelten nur bei der Sicherungszwangshypothek.
Als betreibender Gläubiger haften sie für die Kosten.
Diese betragen ca. 5.000,00 €. Daher sollten sie schon die Erfolgsaussicht prüfen.
ZPO § 765a, 803 Abs. 2; ZVG § 77
Das Verbot der zwecklosen Pfändung (§ 803 Abs. 2 ZPO) findet im Zwangsversteigerungsverfahren keine Anwendung.
Das Vollstreckungsgericht darf daher das Verfahren nicht mit der Begründung aufheben, ein Versteigerungserlös sei zugunsten des Gläubigers nicht zu erwarten.
- BGH, Beschluss vom 30. Januar 2004, Ixa ZB 233/03 -
das ZVG kennt keine Wertgrenze. Die 750,01 € gelten nur bei der Sicherungszwangshypothek.
Als betreibender Gläubiger haften sie für die Kosten.
Diese betragen ca. 5.000,00 €. Daher sollten sie schon die Erfolgsaussicht prüfen.
ZPO § 765a, 803 Abs. 2; ZVG § 77
Das Verbot der zwecklosen Pfändung (§ 803 Abs. 2 ZPO) findet im Zwangsversteigerungsverfahren keine Anwendung.
Das Vollstreckungsgericht darf daher das Verfahren nicht mit der Begründung aufheben, ein Versteigerungserlös sei zugunsten des Gläubigers nicht zu erwarten.
- BGH, Beschluss vom 30. Januar 2004, Ixa ZB 233/03 -
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Hallo Anke,
soweit sie rückständige Wohngelder vollstrecken ergibt sich eine Wertgrenze aus § 10 Abs. 3 ZVG.
soweit sie rückständige Wohngelder vollstrecken ergibt sich eine Wertgrenze aus § 10 Abs. 3 ZVG.