Wertgrenze Zwangsversteigerung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AN-KE
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#1

12.04.2010, 13:10

Hallo!!

Könnt ihr mir bitte helfen?????

Wir haben eine Hauptforderung gegenüber dem Schuldner von 223,30 € ohne Kosten und Zinsen.

Grundstücke hat der Schuldner genügend. Kann ich einen Zwangsversteigerungsantrag machen??? Finde keine Wertgrenze, nur für Zwangssicherungshypotheken muss die Hauptforderung mindestens 750 € sein.

Im Voraus vielen Dank


Anke
jenniver
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#2

12.04.2010, 13:56

Die Wertgrenze gilt nur bei Zwangshypothek, nicht bei Antrag auf Zwangsversteigerung.
Geiselmann
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#4

12.04.2010, 19:06

Hallo Anke,

das ZVG kennt keine Wertgrenze. Die 750,01 € gelten nur bei der Sicherungszwangshypothek.
Als betreibender Gläubiger haften sie für die Kosten.
Diese betragen ca. 5.000,00 €. Daher sollten sie schon die Erfolgsaussicht prüfen.

ZPO § 765a, 803 Abs. 2; ZVG § 77
Das Verbot der zwecklosen Pfändung (§ 803 Abs. 2 ZPO) findet im Zwangsversteigerungsverfahren keine Anwendung.
Das Vollstreckungsgericht darf daher das Verfahren nicht mit der Begründung aufheben, ein Versteigerungserlös sei zugunsten des Gläubigers nicht zu erwarten.
- BGH, Beschluss vom 30. Januar 2004, Ixa ZB 233/03 -
Geiselmann
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#5

14.04.2010, 18:28

Hallo Anke,

soweit sie rückständige Wohngelder vollstrecken ergibt sich eine Wertgrenze aus § 10 Abs. 3 ZVG.
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