Muster Ratenzahlungsvereinbarung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kaltforelle
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#21

15.10.2010, 14:50

Wenn die Voraussetzungen aus 286 nicht gegeben sind, darf bzw. kann die Versicherung keine Zinsen berechnen.
Was ist ein offizielles Aufforderungsschreiben?
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass in dem ersten Schreiben der Versicherung stand:
... in Sachen ... bezahlen Sie 5.000.
Und kein weiteres Aufforderungsschreiben mit einer Frist oder irgendwelchen Modalitäten vorliegt (genau prüfen!).

Ansonsten dürfte die Erledigung für den Mandanten nicht schwierig sein:
Forderung
abzgl. Zahlungen = Restsumme. Überweisen. Punkt. Schluss. Aus.
ReginaA
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#22

18.10.2010, 10:54

Kaltforelle:

Vielen Dank, ich war mir nicht wirklich sicher... Ich sehe das nämlich genau so
aculita
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#23

09.02.2011, 08:11

gabrielle hat geschrieben:4.
Der Ratenzahlungsplan beruht auf Daten, soweit sie zum Zeitpunkt des Abschlusses der Ratenzahlungsvereinbarung für die Zukunft vorhersehbar sind. Sind einzelne Forderungen gemäß dem gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB), können sich aufgrund der halbjährlichen Anpassung dieses Zinssatzes abweichende Zinsverläufe und -forderungen ergeben. Die Grundlage des Zahlungsplans kann sich außerdem durch außer-planmäßige und sonstige abweichende Zahlungen ändern. In diesen Fällen wird der Raten-zahlungsplan – insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Raten und der Höhe der Schlussra-te – entsprechend angepasst.
Der hier angesprochene Zahlungsplan:
Hängt ihr den irgendwie dran?
Eine Mandantin will den unbedingt haben - auch wenn ich nicht ganz verstehe, wozu.
Wenn ich dem Schuldner sage, er fängt am 01.03. an zu zahlen und dann jeweils am Monatsersten, er kann Zwischen- und Sonderzahlungen leisten, der Plan kann sich dadurch ändern, dann ist es doch letztlich egal, ob er am 01.10. die letzte Rate bringt oder schon am 01.09.
Wie soll ich außerdem in dem Plan vorher schon die Verrechnung der Kosten und Zinsen berücksichtigen? (Kosten ok, aber Zinsen?)

Habt ihr ein paar Argumente für mich, damit ich ihr diesen Gedanken ausreden kann?
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