Muster Ratenzahlungsvereinbarung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
BabyBen

#1

07.04.2010, 14:40

Ich habe mich mit dem Thema geschlagene 5 Jahre nicht mehr beschäftigen müssen und baue hier gerade auch erst den forensischen Bereich auf. Meine Mitarbeiterinnen betreten gerade Neuland.

Wir haben eine Forderung vollstreckt. Ob der Gerichtsvollzieher tatsächlich vor Ort war oder ob der Schuldner durch Zufall eine Ratenzahlungsvereinbarung angeboten hat, kann ich nicht sagen.

Kann mir jemand per PN oder e-mail Muster für eine gescheite Ratenzahlungsvereinbarungen (evtl für beide mögliche Fälle) zur Verfügung stellen :thx .
Ernie

#2

07.04.2010, 14:44

Guck mal auf die IG ReNo-Seite!
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gabrielle
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#3

07.04.2010, 14:46

hier mal ein Muster, wie es bei uns verwendet wird:



Schuldanerkenntnis inkl. Ratenzahlungsvereinbarung

Zwischen



- Gläubiger/in -


Prozessbev.: …

und



- Schuldner/in -

wird vereinbart:

1.
Der Schuldner erkennt an, der Gläubigerin bis zum … (per anno) Forderungen, Kosten und Zinsen in Höhe von insgesamt

… Euro

zu schulden.

Hinzu kommen die laufenden Zinsen bis zur vollständigen Tilgung aller Ansprüche der Gläu-bigerin.

2.
Die in den Kosten unter Ziffer 1. bereits enthaltene Rechtsanwaltsvergütung für diese Vereinbarung berechnet sich wie folgt:

Berechnung gem. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. dem Vergütungsverzeichnis (VV) in der Fassung vom 01.09.2009.

Gegenstandswert: … Euro

1,5 Einigungsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 1000 VV … Euro
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV … Euro
Umsatzsteuer Nr. 7008 VV (19,00 %) … Euro
------------------
Endsumme … Euro
============

3.
Der Schuldner verpflichtet sich, folgende Ratenzahlungen zu leisten:

Ratenzahlungen: … Euro
fällig am 01.05.2010, nachfolgend fällig monatlich zum 01. eines Monats
Letzte Zahlung: … Euro
fällig am …

4.
Der Ratenzahlungsplan beruht auf Daten, soweit sie zum Zeitpunkt des Abschlusses der Ratenzahlungsvereinbarung für die Zukunft vorhersehbar sind. Sind einzelne Forderungen gemäß dem gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB), können sich aufgrund der halbjährlichen Anpassung dieses Zinssatzes abweichende Zinsverläufe und -forderungen ergeben. Die Grundlage des Zahlungsplans kann sich außerdem durch außer-planmäßige und sonstige abweichende Zahlungen ändern. In diesen Fällen wird der Raten-zahlungsplan – insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Raten und der Höhe der Schlussra-te – entsprechend angepasst.

5.
Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass die eingehenden Zahlungen gemäß § 367 BGB verrechnet werden.

6.
Jede Zahlung ist nur dann ohne Verzug geleistet, wenn sie am Fälligkeitsdatum und mindes-tens in der vereinbarten Höhe auf dem Konto … des Gläubigervertreters bei der …, BLZ: … eingegangen oder in dessen Büro in bar bezahlt worden ist.

7.
Kommt der Schuldner mit einer Rate ganz oder teilweise länger als eine Woche in Verzug, so ist der jeweilige Restbetrag an Hauptsache, Zinsen und Kosten zur sofortigen Zahlung fällig.

8.
Der Schuldner ist jederzeit zur sofortigen Zahlung der jeweiligen Restschuld und/oder zur Zahlung höherer Raten berechtigt.

9.
Die Ratenzahlungsvereinbarung wird widerruflich geschlossen.



…, den … _______________________________
Unterschrift Gläubigervertreter



_________________________________ _______________________________
Ort, Datum Unterschrift Schuldner(in)
Jupp03/11

#4

07.04.2010, 18:18

gabrielle hat geschrieben:hier mal ein Muster, wie es bei uns verwendet wird:



Schuldanerkenntnis inkl. Ratenzahlungsvereinbarung

Zwischen



- Gläubiger/in -


Prozessbev.: …

und



- Schuldner/in -

wird vereinbart:

1.
Der Schuldner erkennt an, der Gläubigerin bis zum … (per anno) Forderungen, Kosten und Zinsen in Höhe von insgesamt

… Euro

zu schulden.

Hinzu kommen die laufenden Zinsen bis zur vollständigen Tilgung aller Ansprüche der Gläu-bigerin.

2.
Die in den Kosten unter Ziffer 1. bereits enthaltene Rechtsanwaltsvergütung für diese Vereinbarung berechnet sich wie folgt:

Berechnung gem. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. dem Vergütungsverzeichnis (VV) in der Fassung vom 01.09.2009.

Gegenstandswert: … Euro

1,5 Einigungsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 1000 VV … Euro
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV … Euro
Umsatzsteuer Nr. 7008 VV (19,00 %) … Euro
------------------
Endsumme … Euro
============

3.
Der Schuldner verpflichtet sich, folgende Ratenzahlungen zu leisten:

Ratenzahlungen: … Euro
fällig am 01.05.2010, nachfolgend fällig monatlich zum 01. eines Monats
Letzte Zahlung: … Euro
fällig am …

4.
Der Ratenzahlungsplan beruht auf Daten, soweit sie zum Zeitpunkt des Abschlusses der Ratenzahlungsvereinbarung für die Zukunft vorhersehbar sind. Sind einzelne Forderungen gemäß dem gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB), können sich aufgrund der halbjährlichen Anpassung dieses Zinssatzes abweichende Zinsverläufe und -forderungen ergeben. Die Grundlage des Zahlungsplans kann sich außerdem durch außer-planmäßige und sonstige abweichende Zahlungen ändern. In diesen Fällen wird der Raten-zahlungsplan – insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Raten und der Höhe der Schlussra-te – entsprechend angepasst.

5.
Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass die eingehenden Zahlungen gemäß § 367 BGB verrechnet werden.

6.
Jede Zahlung ist nur dann ohne Verzug geleistet, wenn sie am Fälligkeitsdatum und mindes-tens in der vereinbarten Höhe auf dem Konto … des Gläubigervertreters bei der …, BLZ: … eingegangen oder in dessen Büro in bar bezahlt worden ist.

7.
Kommt der Schuldner mit einer Rate ganz oder teilweise länger als eine Woche in Verzug, so ist der jeweilige Restbetrag an Hauptsache, Zinsen und Kosten zur sofortigen Zahlung fällig.

8.
Der Schuldner ist jederzeit zur sofortigen Zahlung der jeweiligen Restschuld und/oder zur Zahlung höherer Raten berechtigt.

9.
Die Ratenzahlungsvereinbarung wird widerruflich geschlossen.



…, den … _______________________________
Unterschrift Gläubigervertreter



_________________________________ _______________________________
Ort, Datum Unterschrift Schuldner(in)
Anstatt Verzug kommt dorthin Rückstand
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#5

08.04.2010, 12:49

@jupp03 :thx
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#6

12.10.2010, 09:38

guten Morgen
Hat jemand schon einmal gesehen, dass der RA des Schuldners eine solche Vereinbarung unterzeichnet?
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Sleepy
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#7

12.10.2010, 10:09

Also bei uns hat nur der Schuldner (Gegner) unterschrieben. :roll:
Es gibt Menschen, die sind furchtbar einfach - und andere, die sind einfach furchtbar.
Fremde Fehler beurteilen wir wie Staatsanwälte, die eigenen wie Verteidiger.
Was du mir sagst, das vergesse ich. Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich. Was du mich tun lässt, das verstehe ich.


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#8

12.10.2010, 10:53

Sleepy, nur der Schuldner? Oder auch ihr als Gläubigervertreter?

Was denkt ihr, hätte eine solche Vereinbarung auch Bestsand, wenn nur der Schuldner unterzeichnet und der Gläubiger(vertreter) nicht - ist auch gar nicht als Unterzeichner vorgesehen, sondern die Vereinbarung läuft quasi nur als "Erklärung über den Forderungsausgleich per Ratenzahlung"?
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#9

12.10.2010, 11:00

Ähm, der Schuldner und unsere Mandantin. :oops:

Hab grad in der Akte geschaut ... von den Anwälten keiner ...
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#10

12.10.2010, 12:04

Also wir nennen diese Erklärung "Verpflichtung zur Erbringung von Raten" und die wird nur vom Schuldner unterschrieben. Sieht so aus:
Hiermit erkenne ich, ..., an, der/dem ..., einen Betrag in Höhe von ... EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz hieraus seit dem... sowie weitere ... EUR Anwaltskosten (Kostennote Nr. ... vom ... über ... EUR sowie Kostennote Nr. ... vom ... über ... EUR) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz hieraus seit dem ... zu schulden.

Ich verpflichte mich zur Begleichung vorstehender Forderungen einen Betrag in Höhe von mindestens ... EUR monatlich, jeweils spätestens bis zum 03. eines jeden Monats, beginnend mit dem ... auf das Konto der Rechtsanwälte ..., Konto-Nr. ... bei der ..., BLZ ..., zu zahlen. Als Verwendungszweck ist anzugeben: ... ./. ... .
Ort, Datum, Unterschrift

Wir haben aber auch schon notarielle Schuldanerkenntnisse abgeben lassen, die sind natürlich wesentlich umfangreicher.

LG
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