Pfändung bzw. Herausgabe Versicherungsschein

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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tweety79
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#1

07.04.2010, 13:38

Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen,

ich habe vor längerer Zeit eine Lebensversicherung gepfändet. Der Pfüb ist auch antragsgemäß erlassen und zugestellt worden. Zwischenzeitlich hat der GV sich auch bemüht und hat den Versicherungsschein sowie die letzte Prämienquittung herausgeholt. Leider hab ich hierüber jetzt nur nen Vollstreckungsprotokoll erhalten, dass er beides beim Schuldner herausgeholt hat. Die ZV-Unterlagen hat er wieder zurückgeschickt.

Eigentlich dachte ich, dass wir nun den Versicherungsschein sowie die Prämienquittung erhalten, da dies ja so im Pfüb drin steht. Also hab ich den GV angerufen :tel und nachgefragt, wie sich das jetzt so verhält. Der war natürlich mega unfreundlich und meinte nur, er könne mir dazu nix sagen, dafür ist mein Chef zuständig. HALLO??? Er meinte nur so viel, dass ich jetzt wohl nen Antrag bei Gericht stellen müsste, damit wir die Unterlagen von ihm bekommen. :frust Ist das so richtig? Den Auftrag zur Herausgabe hab ich aus dem Großen Halt. Dort wird der GV ja als Sequester bezeichnet. Mag sein Verhalten vielleicht in dieser Bezeichnung seine Ursache finden? Was muss ich jetzt machen? Würd gern wissen, bis wann die Prämien gezahlt wurden und ob es sich lohnt, die Versicherung zu kündigen. Aber ohne Versicherungsschein nützt mir auch eine Kündigung nix. Die Versicherung will den Versicherungsschein doch immer im Original zurück. Was meint ihr dazu? :hilfe
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
Ernie

#2

07.04.2010, 14:45

Wie lautete Dein Auftrag an den Gerichtsvollzieher?
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tweety79
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#3

07.04.2010, 15:39

Mein Auftrag lautet wie folgt (wie gesagt: Muster aus "Der Große Halt")

"... überreichen wir in der Anlage die Vollstreckungsunterlagen nebst Pfüb mit der Bitte, sich in Ihrer Eigenschaft als Sequester gem. § 836 Abs. 3 i.V.m. §883 ZPO den Versicherungsschein sowie die letzte Prämienquittung vom Schuldner herausgeben zu lassen.

eV-Antrag für den Fall, dass Versicherungspolice nicht vorgefunden wird und Kosten für den Antrag ... "

Ich hab ja die Befürchtung, dass das wirklich am Wörtchen "Sequester" liegt, da § 883 ZPO ja besagt, dass der GV die Unterlagen an den Gläubiger herauszugeben hat.
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zenzi75
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#4

07.04.2010, 15:43

ähm... ich will ja nüscht sagen, aber ich hab bisher ohne Probleme jede Lebensversicherung o. ä. gepfändet und gekündigt OHNE auch nur ein einziges Mal einen Gedanken an den Versicherungsschein zu verschwenden und es hat auch NIEMALS eine Versicherung von mir verlangt, diesen vorzulegen...

Seit wann verlangen die Versicherungen denn die Vorlage des Versicherungsscheins??? *malganzdoofnachfrag*
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#5

07.04.2010, 15:45

ach so...und im übrigen habe ich immer einfach bei der Versicherung angerufen und mich nach dem Stand des Rückkaufswertes erkundigt... Da hat sich auch noch nie eine Versicherung quer gestellt... Hab immer alle Auskünfte ohne Probleme bekommen und so auch immer sehr gut abschätzen können, ob sich die Kündigung schon lohnt oder noch ein bissel Geduld angebracht ist...
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tweety79
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#6

08.04.2010, 14:41

Hallo zenzi75,

bin von meinen privaten Erfahrungen ausgegangen. Also da musste ich jeweils den Originalversicherungsschein zurückschicken, nachdem ich die Versicherung gekündigt habe. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass das hier auch so läuft. Aber ich kann es ja mal versuchen und dort anrufen und nachfragen. Hast Du denn da immer den Fall geschildert - also von wegen RA-Büro und Pfändung usw.?
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#7

08.04.2010, 14:50

Hab grad noch mal in der Akte gewühlt:

Die Versicherung selbst hat uns mitgeteilt, dass sie die Forderung anerkennen und auch bereit sind, bei Fälligkeit (Tod des Versicherten innerhalb der Vertragsdauer) an den Verfügungsberechtigten gegen Rückgabe des Versicherungsscheins zu zahlen. Ein Rückkaufswert wird leider nicht gebildet, so dass ich mir den Anruf schenken kann. Ist ne reine Risiko-Lebensversicherung. Na dann nützt mir das ja alles gar nichts. Dann gibt es ja nur Geld, wenn der Schuldner stirbt... :? Mist, so schnell können sich Sachen erledigen. Trotzdem Danke!!!
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zenzi75
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#8

08.04.2010, 16:50

Hallo Tweety...

das ist richtig, wenn man privat eine Lebensvers. kündigt, dann sollte man den Versicherungsschein zurückschicken (die zahlen aber auch, wenn du den nicht zurückgibst, z. B. wegen Verlust etc.pp. - um Ausreden sind die meisten ja eh nicht verlegen :mrgreen: ), aber bei einer Pfändung brauchst du als Gläubiger das nicht tun.

Im übrigen solltest du die Hoffnung nicht aufgeben... das mit dem Tod des Versicherten kommt manchmal schneller als gedacht... :mrgreen: aber nein, mal im Ernst... Krankheit, Unfall... nichts ist unmöglich... man gönnt es sicher keinem, aber man weiß ja nie...

Und bis es soweit ist: schön den Schuldner weiter ärgern... :twisted: :mrgreen:
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tweety79
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#9

29.09.2010, 10:14

Hallo,

ich muss noch mal dieses Thema aufrollen. Mich rief gerade der GV an und fragte, was die Sache denn nun mache. Tja gute Frage. Den Versicherungsschein habe ich nämlich immer noch nicht. Der liegt beim GV als Sequester, den er ohne Pfüb vom AG nicht rausgibt. Ist das tatsächlich so? Wie lautet denn der entsprechende Pfüb (lediglich über Herausgabe?) Im ersten Pfüb stand ja nur, dass das Recht zur Aushändigung des Versicherungsscheins gepfändet und angeordnet wird, dass der Schuldner alle Versicherungsscheine an den GV als Sequester herauszugeben hat.

Nun meinte der GV, dass die Sequestration eine andere Sache und hierfür eben ein neuerliche Pfüb erforderlich ist.

Ich hoffe, es kann mir einer von euch helfen, da meine "schlauen" Bücher leider überhaupt nichts hergeben... :evil:
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