Pfändung Einkommen bei Selbständigem

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
cahra
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#1

06.04.2010, 18:55

Hallo!

Ich hab schon über die Suchfunktion Beiträge gewälzt, aber leider nichts passendes gefunden.

Unser Mandant hat eine notarielle Urkunde und möchte hieraus vollstrecken. Schuldner ist selbständig.

Hat hier jemand einen Autotext bezüglich der Pfändung des Arbeitseinkommens aus selbständiger Tätigkeit?

Danke schön!
Viele Grüße von Cahra
Finja75
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#2

06.04.2010, 19:04

Was macht denn der Schuldner?

Hat er einen Laden oder ein Restaurant?

Ist er selbständiger Vermögensberater und erhält Provisionen von einer großen Versicherung?

Möchtest Du Rückerstattungsansprüche beim Finanzamt pfänden?

Kennst Du Kunden/Geschäftspartner des Schuldners?

Der Text richtet sich danach, was Du pfänden möchtest.
cahra
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#3

06.04.2010, 19:14

Der Schuldner ist Bauunternehmer und wir möchten das Geld pfänden, was die Bauherren ihm bezahlen. Also die Bauherren als Drittschuldner angeben.
Bauherren sind unserem Mandanten bekannt.

Hierfür bräuchte ich einen Autotext.
Viele Grüße von Cahra
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Soenny
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#4

06.04.2010, 19:38

Ist kein Konto bekannt?
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#5

07.04.2010, 06:27

Doch, aber ob das alle sind und ob genau darauf das verdiente Geld fließt, wissen wir nicht. Desswegen möchte Mandant direkt die Bauherren in Anspruch nehmen. Es geht auch um einen recht hohen Geldbetrag. Neben der Pfändung der Verdienste, wollen wir die Konten pfänden u. evtl. Steuerrückzahlung bei FA. Da habe ich haber selber einen Text zu. Mir fehlt halt nur was für die selbständige Tätigkeit, also bei den Bauherren...
Viele Grüße von Cahra
cahra
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#6

07.04.2010, 20:09

Hat hier wirklich keiner ein Muster?
Viele Grüße von Cahra
fozzybaer
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#7

08.04.2010, 15:40

Hier mal ein Muster:

"Gepfändet wird die Forderung des Schuldners auf die gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Werk- bzw. Werkliferungsvertrag für diverse Bauvorhaben an den Drittschuldner ......."

Hoffe, es hilft Dir weiter :D
Liebe Grüße
Jupp03/11

#8

08.04.2010, 15:43

fozzybaer hat geschrieben:Hier mal ein Muster:

"Gepfändet wird die Forderung des Schuldners auf die gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Werk- bzw. Werkliferungsvertrag für diverse Bauvorhaben an den Drittschuldner ......."

Hoffe, es hilft Dir weiter :D
glaub ich nicht, ist zu unbestimmt und wird vom Rechtspfleger beanstandet
fozzybaer
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#9

08.04.2010, 15:48

Habe ich beim Pfüb zumindest immer ohne Beanstandung durchbekommen :roll: . Ansonsten hilft da sicher auch der "Stöber" weiter.
Liebe Grüße
cahra
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#10

08.04.2010, 19:04

Den Stöber haben wir leider nicht. Mein Chef schwört auf Beck-Online. Mal sehen, ob ich was finde. Habe auf der Arbeit so viel zu tun, dass ich es eigentlich nicht schaffe, Beck-online zu durchstöbern. Also falls noch jemand ein Muster hat...

Auf jedenfall schon mal Danke!

@ Jupp: Hast Du vielleicht ein Muster?
Viele Grüße von Cahra
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