Hallo!
Ich hab schon über die Suchfunktion Beiträge gewälzt, aber leider nichts passendes gefunden.
Unser Mandant hat eine notarielle Urkunde und möchte hieraus vollstrecken. Schuldner ist selbständig.
Hat hier jemand einen Autotext bezüglich der Pfändung des Arbeitseinkommens aus selbständiger Tätigkeit?
Danke schön!
Pfändung Einkommen bei Selbständigem
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- Forenfachkraft
- Beiträge: 132
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- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Niedersachsen
Was macht denn der Schuldner?
Hat er einen Laden oder ein Restaurant?
Ist er selbständiger Vermögensberater und erhält Provisionen von einer großen Versicherung?
Möchtest Du Rückerstattungsansprüche beim Finanzamt pfänden?
Kennst Du Kunden/Geschäftspartner des Schuldners?
Der Text richtet sich danach, was Du pfänden möchtest.
Hat er einen Laden oder ein Restaurant?
Ist er selbständiger Vermögensberater und erhält Provisionen von einer großen Versicherung?
Möchtest Du Rückerstattungsansprüche beim Finanzamt pfänden?
Kennst Du Kunden/Geschäftspartner des Schuldners?
Der Text richtet sich danach, was Du pfänden möchtest.
Der Schuldner ist Bauunternehmer und wir möchten das Geld pfänden, was die Bauherren ihm bezahlen. Also die Bauherren als Drittschuldner angeben.
Bauherren sind unserem Mandanten bekannt.
Hierfür bräuchte ich einen Autotext.
Bauherren sind unserem Mandanten bekannt.
Hierfür bräuchte ich einen Autotext.
Viele Grüße von Cahra
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
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Ist kein Konto bekannt?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Doch, aber ob das alle sind und ob genau darauf das verdiente Geld fließt, wissen wir nicht. Desswegen möchte Mandant direkt die Bauherren in Anspruch nehmen. Es geht auch um einen recht hohen Geldbetrag. Neben der Pfändung der Verdienste, wollen wir die Konten pfänden u. evtl. Steuerrückzahlung bei FA. Da habe ich haber selber einen Text zu. Mir fehlt halt nur was für die selbständige Tätigkeit, also bei den Bauherren...
Viele Grüße von Cahra
Hier mal ein Muster:
"Gepfändet wird die Forderung des Schuldners auf die gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Werk- bzw. Werkliferungsvertrag für diverse Bauvorhaben an den Drittschuldner ......."
Hoffe, es hilft Dir weiter
"Gepfändet wird die Forderung des Schuldners auf die gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Werk- bzw. Werkliferungsvertrag für diverse Bauvorhaben an den Drittschuldner ......."
Hoffe, es hilft Dir weiter
Liebe Grüße
glaub ich nicht, ist zu unbestimmt und wird vom Rechtspfleger beanstandetfozzybaer hat geschrieben:Hier mal ein Muster:
"Gepfändet wird die Forderung des Schuldners auf die gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Werk- bzw. Werkliferungsvertrag für diverse Bauvorhaben an den Drittschuldner ......."
Hoffe, es hilft Dir weiter
Den Stöber haben wir leider nicht. Mein Chef schwört auf Beck-Online. Mal sehen, ob ich was finde. Habe auf der Arbeit so viel zu tun, dass ich es eigentlich nicht schaffe, Beck-online zu durchstöbern. Also falls noch jemand ein Muster hat...
Auf jedenfall schon mal Danke!
@ Jupp: Hast Du vielleicht ein Muster?
Auf jedenfall schon mal Danke!
@ Jupp: Hast Du vielleicht ein Muster?
Viele Grüße von Cahra