Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pixie82
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#1
06.04.2010, 13:58
Hallo Ihr Lieben...
ich steh gerade irgendwie mal wieder auf dem Schlauch...
Hab hier ein Urteil I. Instanz (wir sind Kläger), dort haben wir größtenteils verloren.
Danach haben wir Berufung eingelegt, und in II. Instanz größtenteils gewonnen, sprich, Urteil I. Instanz wird teilweise abgeändert.
Kosten I. und II. Instanz trägt Beklagter komplett.
Welches Urteil brauche ich denn nun zur Vollstreckung? Oder brauche ich ne vollstreckbare Ausfertigung beider Urteile?
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schmitzhl
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#2
06.04.2010, 14:20
was willst du denn vollstrecken? die kosten? dann musst du doch erst die kosten festsetzen lassen!?!
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Pixie82
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#3
06.04.2010, 14:50
Nee, nicht die Kosten, sondern den uns zugesprochenen Urteilsbetrag. Im erstinstanzlichen Urteil (habs nochmal genau nachgeschaut) wurde Klage abgewiesen. Im zweitinstanzlichen Urteil wurden uns bis auf 100 EUR alles zugesprochen.
Mit den Kosten bin ich mir im Klaren, nur mit dem Urteil nicht.
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Liesel
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#4
06.04.2010, 15:35
Na dann brauchst du nur eine vollstreckbare Ausfertigung vom Urteil II. Instanz.
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(UNHEILIG)
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Pixie82
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#5
06.04.2010, 16:05
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