Vollstreckung Freistellung von Forderungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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eki
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#1

01.04.2010, 10:21

Hallo :roll:
Ich brauche mal wieder eure Hilfe.

Ich habe ein Urteil vorliegen mit dem Inhalt, dass eine Versicherung auf Zahlung von Kfz-Versicherungskosten freizustellen ist. Weiterhin, dass die Klägerin von der Forderung eines Vermieters freizustellen ist. Dann gehts noch um Schadensersatzansprüche und deren Freistellung.

Wie kann man hier vollstrecken??
Hat jemand die dazugehörigen §§ oder vielleicht Muster??

Vielen Dank schon einmal :thx
nanu_orange
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#2

01.04.2010, 13:56

Hallo,

Du Deine Frage ist irgendwie unverständlich. Meinst Du, dass ihr die Klägerin vertreten habt und diese von den Forderungen Dritter freigestellt wurde? Wenn ja, dann hast Du doch keine Forderung, die vollstreckt werden muß. Du hättest doch nur die Kosten, welche Du mit KfA geltend machst.

Viele Grüße

Nancy
Geiselmann
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#3

01.04.2010, 18:32

Hallo Eki,

ein Freistellungsanspruch wird gem. § 887 ZPO vollstreckt.

Grüße

Geiselmann
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