Räumung aus not. Schuldanerkenntnis?
Verfasst: 30.03.2010, 11:53
Ihr Lieben ich steht auf dem Schlauch.
Chef fragt, ob man aus einer 1. vollstreckbaren Ausfertigung eines Schuldanerkenntnisses, in dem sich der Schuldner dazu verpflichtet hat das Mietobjekt zu räumen, falls künftige Mietzahlungen nicht erfolgen, den GV mit der Räumung beauftragen kann, wenn Zahlungen nicht geleistet wurden.
Er kommt gleich zurück und will ne Antwort ... HILFE
Danke!!!!
Chef fragt, ob man aus einer 1. vollstreckbaren Ausfertigung eines Schuldanerkenntnisses, in dem sich der Schuldner dazu verpflichtet hat das Mietobjekt zu räumen, falls künftige Mietzahlungen nicht erfolgen, den GV mit der Räumung beauftragen kann, wenn Zahlungen nicht geleistet wurden.
Er kommt gleich zurück und will ne Antwort ... HILFE
Danke!!!!