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Räumung aus not. Schuldanerkenntnis?

Verfasst: 30.03.2010, 11:53
von marike
Ihr Lieben ich steht auf dem Schlauch.

Chef fragt, ob man aus einer 1. vollstreckbaren Ausfertigung eines Schuldanerkenntnisses, in dem sich der Schuldner dazu verpflichtet hat das Mietobjekt zu räumen, falls künftige Mietzahlungen nicht erfolgen, den GV mit der Räumung beauftragen kann, wenn Zahlungen nicht geleistet wurden.

Er kommt gleich zurück und will ne Antwort ... HILFE

Danke!!!!

Re: Räumung aus not. Schuldanerkenntnis?

Verfasst: 30.03.2010, 12:16
von marike
Kann mir keiner vom Schlauch herunter helfen? :oops:

Re: Räumung aus not. Schuldanerkenntnis?

Verfasst: 30.03.2010, 12:20
von Badeschlappe26
Wieso sollte das nicht gehen? Hast doch n vollstreckbaren Titel. Eventuell musst du parallel die Zustellung des Titels noch mit beantragen, falls noch nicht geschehen. Aber wenns ja mit der Räumung eh zum GVZ geht, kostet das ja keine Extra-Zeit.

Re: Räumung aus not. Schuldanerkenntnis?

Verfasst: 30.03.2010, 12:23
von marike
Okay, dann hab ich ja richtig gedacht :) Bin eigentlich auch der Meinung, dass das gehen sollte :):)

Re: Räumung aus not. Schuldanerkenntnis?

Verfasst: 30.03.2010, 18:32
von Geiselmann
Hallo Marike,

ich muss leider widersprechen.
Eine notarielle Urkunde ist gem. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nicht möglich bei Mietverhältnissen über Wohnraum.