Räumung aus not. Schuldanerkenntnis?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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marike
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#1

30.03.2010, 11:53

Ihr Lieben ich steht auf dem Schlauch.

Chef fragt, ob man aus einer 1. vollstreckbaren Ausfertigung eines Schuldanerkenntnisses, in dem sich der Schuldner dazu verpflichtet hat das Mietobjekt zu räumen, falls künftige Mietzahlungen nicht erfolgen, den GV mit der Räumung beauftragen kann, wenn Zahlungen nicht geleistet wurden.

Er kommt gleich zurück und will ne Antwort ... HILFE

Danke!!!!
marike
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#2

30.03.2010, 12:16

Kann mir keiner vom Schlauch herunter helfen? :oops:
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Badeschlappe26
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#3

30.03.2010, 12:20

Wieso sollte das nicht gehen? Hast doch n vollstreckbaren Titel. Eventuell musst du parallel die Zustellung des Titels noch mit beantragen, falls noch nicht geschehen. Aber wenns ja mit der Räumung eh zum GVZ geht, kostet das ja keine Extra-Zeit.
Es grüßt

die Schlappe
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marike
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#4

30.03.2010, 12:23

Okay, dann hab ich ja richtig gedacht :) Bin eigentlich auch der Meinung, dass das gehen sollte :):)
Geiselmann
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#5

30.03.2010, 18:32

Hallo Marike,

ich muss leider widersprechen.
Eine notarielle Urkunde ist gem. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nicht möglich bei Mietverhältnissen über Wohnraum.
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