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Vollstreckungs mit fehlender Sicherheitsleistung

Verfasst: 29.03.2010, 15:05
von Mili1202
Hallo Zusammen,

gegen unseren Mandanten besteht ein noch nicht rechtskräftiger Kostenfestsetzungsbeschluss. Der Gläubiger hat nun einen normalen Vollstreckungsauftrag gestellt. Allerdings ist die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die GVZ hat unseren Mandanten nun zur Zahlung aufgefordert.

Das ist doch nicht rechtens oder?
1. Keine Rechtskraft.
2. keine angezeigte Sicherheitsleistung.

Wie reagiert unser Mandant nun am Besten? Was würdet ihr tun?

:thx

Re: Vollstreckungs mit fehlender Sicherheitsleistung

Verfasst: 29.03.2010, 15:10
von Ernie
Wartefrist des § 798 ZPO ist definitiv nicht abgelaufen?

Re: Vollstreckungs mit fehlender Sicherheitsleistung

Verfasst: 29.03.2010, 15:23
von Mili1202
Doch diese ist abgelaufen. Aber die Sicherheitsleistung ist doch trotzdem noch präsent.

Re: Vollstreckungs mit fehlender Sicherheitsleistung

Verfasst: 29.03.2010, 17:22
von Geiselmann
Hallo Mili,

handelt es sich um eine Vollstreckung gem. § 720a ZPO?

Grüße

Geiselmann

Re: Vollstreckungs mit fehlender Sicherheitsleistung

Verfasst: 29.03.2010, 17:32
von Mili1202
Hierfür gibt es keine Anzeichen. Ich gehe nicht davon aus. Die GVZin hat unseren Mandanten unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert, bevor sie den Vollstreckungsauftrag ausführt.

Re: Vollstreckungs mit fehlender Sicherheitsleistung

Verfasst: 29.03.2010, 19:14
von Geiselmann
Hallo Mili,

ich denke einen Erinnerung gem. § 766 ZPO, da gegen § 751 Abs. 2 ZPO verstossen wurde, wäre hilfreich.

Grüße

S. Geiselmann