an wen Sachstandsanfragen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Engelchen91
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#1

24.03.2010, 08:50

halli hallo..
auch wennd das ne blöde frage ist... aber iwie steh ich grad aufm schlauch xDD
und zwar haben wir vor 2 monaten einen zv-Auftag ans AG - Verteilerstelle für GVZ-Aufträge- geschickt...
schick ich dann auch die sachstandsanfrage dorthin?
wäre ja eigentlich logisch :P
ich hab das bestimmt schon öfters in meiner ausbildung gemacht, aber mein kopf ist heute wohl nicht so ganz fit xDD
[u][b][font=Comic Sans MS][color=#FF0080][align=center]davon hab ich schon einmal was gehört...
warte ich hab mein BGB und meine ZPO dabei :)[/align][/color][/font][/b][/u]
Zaubermaus007
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#2

24.03.2010, 08:53

Ja, SA an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle, wenn du nicht weißt, welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist....
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nephele
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#3

24.03.2010, 08:54

Wenn es sich um einen ZV-Auftrag handelt, gibt das Gericht diesen ja "nur" an den zuständigen GVZ weiter. Das Gericht selbst veranlasst ja keine ZV.
Würde beim Gericht fragen, welcher GVZ zuständig ist und diesen dann anrufen bzw. anschreiben.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Goldlöckchen

#4

24.03.2010, 08:54

Die Sachstandsanfrage kannst Du an die GV-Verteleilerstelle schicken. Oder Du rufst beim dem AG an und fragst nach, wer zuständig ist. Dann kannste die Anfrage auch direkt an den GV schicken.
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Lämmchen
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#5

24.03.2010, 09:01

Ich würde beim Amtsgericht anrufen, nach dem zuständigen GV fragen und dort selbst anrufen bzw. alternativ ein Fax hinschicken.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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Badeschlappe26
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#6

24.03.2010, 10:22

Ich schreib immer an die GVZ-Stelle:

"Hatten wir am ... ZV-Auftrag erteilt (Kopie anbei).

Ich bitte um Weiterleitung dieses Schreiben an den zuständigen GVZ mit der Bitte um Mitteilung des Sachstandes."
Es grüßt

die Schlappe
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jenniver
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#7

24.03.2010, 11:57

Badeschlappe26 hat geschrieben:Ich schreib immer an die GVZ-Stelle:

"Hatten wir am ... ZV-Auftrag erteilt (Kopie anbei).

Ich bitte um Weiterleitung dieses Schreiben an den zuständigen GVZ mit der Bitte um Mitteilung des Sachstandes."
Allerdings dauert sowas ja auch Ewigkeit, wenn der GV überhaupt darauf antwortet. Ich rufe auch immer bei der zuständigen GV Verteilerstelle an, lass mir Rufnummer und Sprechzeiten geben und telefoniere dann mit dem GV.
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Liesel
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#8

24.03.2010, 12:03

jenniver hat geschrieben:Allerdings dauert sowas ja auch Ewigkeit, wenn der GV überhaupt darauf antwortet. Ich rufe auch immer bei der zuständigen GV Verteilerstelle an, lass mir Rufnummer und Sprechzeiten geben und telefoniere dann mit dem GV.
:zustimm
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Badeschlappe26
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#9

25.03.2010, 08:47

Bei "unserer" GVZin hier klappt das super, die geht rund um die Uhr ans Telefon und wir haben auch die Handy-Nummer. Aber andere GVZ sonst zu ihren Sprechzeiten zu erwischen, grenzt doch an ein Wunder.
Es grüßt

die Schlappe
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