Schuldner ist selbständig, was steht im ZV-Auftrag?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Danigator
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#1

22.03.2010, 15:14

Hallo zusammen!

ZV ist bei mir nun schon etwas länger her und wir haben hier leider auch kein Anwaltsprogramm.

Die Sache ist nun die, dass wir nen Titel gegen eine Schuldnerin haben, die wahrscheinlich ein Fitnessstudio hat. Wie muss ich das im ZV-Auftrag denn formulieren, so dass der GVZ auf jeden Fall bei der Schuldnerin danach fragt (weil ihn gleich hinschicken kann ich nicht, Adresse des Fitnessstudios ist nicht bekannt) und dann auch dort die ZV durchführt? Oder muss ich tatsächlich abwarten, ob Schuldnerin zahlt oder nicht und dann die EV abgibt, wo das dann drin steht?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Daniela
Goldlöckchen

#2

22.03.2010, 15:18

Wie kommst Du denn drauf, dass sie wahrscheinlich ein Fitneßstudio hat?
Danigator
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#3

22.03.2010, 15:18

Weil das im Prozess mal erwähnt wurde.
Goldlöckchen

#4

22.03.2010, 15:28

Du könntest mal ein bißchen gockeln und die Fitneßstudios in der Umgebung suchen. Vielleicht findest Du ja das, das angeblich Eurer Schuldnerin gehört. Oder gib einfach mal nur den Namen beim Gockel ein. Hat Euer Mandant keine näheren Auskünfte?

Sonst kannst Du eigentlich nur die ZV unter der Privatanschrift einleiten. Bei der ZV ist sie allerdings nicht verpflichtet, irgendwelche Angaben zu ihren Einkünften zu machen.
Danigator
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#5

22.03.2010, 15:33

Und wie formuliere ich das, angenommen ich bekäme die Geschäftsanschrift raus? Hab die Dame nämlich im Netz gefunden. Es lebe das Internet! :mrgreen: Sorry, dass ich mich so blöd anstelle, aber wir haben sonst mit ZV gar nichts zu tun hier. Das ist echt ne ganz große Ausnahme und deswegen gibt's hier auch nicht das entsprechende Material zum Nachlesen.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#6

22.03.2010, 15:41

Na dann hast du ja vielleicht auch eine Kontoverbindung angegeben. Evtl. überlegen ob Kontopfändung.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
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Danigator
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#7

22.03.2010, 16:41

Nee, hab das Fitnessstudio zwar jetzt gefunden, aber ne Kontoverbindung steht leider nicht dabei. Sage ich dann, der GVZ soll die Kassenpfändung durchführen anstatt der Taschenpfändung? Und er soll ruhig auch die Geräte pfänden, sofern die denn der Schuldnerin gehören. Kann ich das denn einfach so in den ZV Auftrag reinschreiben?
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