Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mona87
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#1
22.03.2010, 08:44
Hallo zusammen,
hab hier ein kleines Problem mit einem Pfüb gegen ein Ehepaar bzw. den Ehemann.
Ich soll das Konto von dem Ehemann pfänden. Ich weiß jetzt aber nicht ob ich trotzdem alle beiden Schuldner in den PfüB-Antrag mit reinnehmen muss!??
Oder geb ich bei dem PfüB-Antrag dann nur den Ehemann als Schuldner an?
Ich grübel schon die ganze Zeit über dieses Problemchen, ich komm aber nicht drauf. Über die Suchfunktion hab ich leider auch nichts passendes gefunden. hoffentlich könnt ihr mir helfen.
lg
Mona
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gabrielle
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#2
22.03.2010, 08:54
wenn es nur das Konto des Ehemannes ist, gibst Du auch nur ihn an.
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mona87
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#3
22.03.2010, 08:55
und dann bekomm ich natürlich auch nur einmal die 0,3 zv gebühr!??
danke für die schnelle antwort!
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gabrielle
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