Foderungsanmeldung
Verfasst: 16.03.2010, 12:37
Hallo,
haben mal eine Frage, wir sollen ein IV-Verfahren bearbeiten. Meine Chefin ist gerade im Urlaub und meine Kollegin und ich wissen gerade nicht, wie wir weiter verfahren sollen.
Es handelt sich um eine Forderung in Höhe von ca. € 4.400,00. Ein Titel liegt noch nicht vor.
Wir haben nunmehr Post vom Insolvenzverwalter erhalten und sollen die Forderung bis 13.04.2010 anmelden. Wir sind uns jetzt nicht ganz sicher, ob wir die Forderung unserer Mandantschaft einfach so anmelden sollen und die entsprechende Rechnung und den Warenlieferschein beifügen oder ob wir die Forderung per gerichtlichem Mahnbescheid noch geltend machen sollen, damit wir am Ende auf jeden Fall einen Titel in Händen halten.
Kann uns jemand weiter helfen?? Vielen Dank!
haben mal eine Frage, wir sollen ein IV-Verfahren bearbeiten. Meine Chefin ist gerade im Urlaub und meine Kollegin und ich wissen gerade nicht, wie wir weiter verfahren sollen.
Es handelt sich um eine Forderung in Höhe von ca. € 4.400,00. Ein Titel liegt noch nicht vor.
Wir haben nunmehr Post vom Insolvenzverwalter erhalten und sollen die Forderung bis 13.04.2010 anmelden. Wir sind uns jetzt nicht ganz sicher, ob wir die Forderung unserer Mandantschaft einfach so anmelden sollen und die entsprechende Rechnung und den Warenlieferschein beifügen oder ob wir die Forderung per gerichtlichem Mahnbescheid noch geltend machen sollen, damit wir am Ende auf jeden Fall einen Titel in Händen halten.
Kann uns jemand weiter helfen?? Vielen Dank!