Foderungsanmeldung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sonnenschein1180
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#1

16.03.2010, 12:37

Hallo,

haben mal eine Frage, wir sollen ein IV-Verfahren bearbeiten. Meine Chefin ist gerade im Urlaub und meine Kollegin und ich wissen gerade nicht, wie wir weiter verfahren sollen. :cry:

Es handelt sich um eine Forderung in Höhe von ca. € 4.400,00. Ein Titel liegt noch nicht vor.

Wir haben nunmehr Post vom Insolvenzverwalter erhalten und sollen die Forderung bis 13.04.2010 anmelden. Wir sind uns jetzt nicht ganz sicher, ob wir die Forderung unserer Mandantschaft einfach so anmelden sollen und die entsprechende Rechnung und den Warenlieferschein beifügen oder ob wir die Forderung per gerichtlichem Mahnbescheid noch geltend machen sollen, damit wir am Ende auf jeden Fall einen Titel in Händen halten.

Kann uns jemand weiter helfen?? Vielen Dank!
Ernie

#2

16.03.2010, 12:38

Mit Rechnungen etc. belegen!
Sonnenschein1180
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#3

16.03.2010, 12:42

Und keinen MB beantragen? Dann wäre die Fordeurung doch gesichert...
aber die Kosten können in der Forderungsanmeldung ja nicht mitaufgenommen werden.
zenzi75
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#4

16.03.2010, 12:45

nein, keinen MB beantragen... einfach nur mit Rg. etc. belegen... die Prüfung der Berechtigung nimmt der Insolvenzverwalter vor und der bestimmt dann auch, ob die Forderung anerkannt oder bestritten wird...
Katharina80
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#5

16.03.2010, 12:45

Keinen MB beantragen. Der Tabellenauszug, wenn Eure Forderung angemeldet ist, ersetzt einen Titel... Kosten die bisher aufgewendet wurden, können doch mit angemeldet werden...
Sonnenschein1180
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#6

16.03.2010, 12:46

Ok, vielen vielen Dank!!!! :thx
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