Pfändung der Mietkaution und des Bankkontos

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nicy002
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#1

16.03.2010, 12:18

Hallo!

Ich habe folgende Frage: Kann man die Pfändung der Mietkaution und die Kontopfändung in einem Antrag stellen? Oder muss ich das getrennt von einander beantragen? Es sind ja somit zwei verschiedene Drittschuldner. Ich würde sagen, man muss es getrennt voneinander beantragen. Was meint ihr?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

Liebe Grüße

Nicole
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Liesel
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#2

16.03.2010, 12:20

Du kannst das in einem PfÜB unterbringen, auch wenn das zwei verschiedene DS sind.
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zenzi75
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#3

16.03.2010, 12:21

also ich mach solche Sachen alles in "einem Abwasch"... kostet dann nämlich auch nur einmal die Gerichtskosten von 15 EUR...

RA-Micro bietet auch die entsprechenden Möglichkeiten dazu... mit welchem Programm arbeitest du?
Ernie

#4

16.03.2010, 12:23

Alles in einem Antrag erspart auch Gerichtskosten!

Bei der Pfändung der Mietkaution auch an die Pfändung etwaiger Guthaben aus Betriebs-/Nebenkostenabrechnungen denken!
Nicy002
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#5

16.03.2010, 12:59

Ja wir arbeiten mit RA-Micro.

Vielen Dank für eure Antworten! :)

LG Nicole
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