Formulierungsfrage: Pfändung Kross-Rad

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#1

15.03.2010, 17:17

Wollte gegen unseren Ur-Alt-Schuldner in leidiger Ur-Alt-Akte (mal wieder) vorgehen und einen ZV/eV-Kombi-Antrag raushauen (die alte eV ist grad abgelaufen).

Mein Gewühle im Internet hat mich auf eine Seite geführt, wo der Schuldner selbst anführt, dass er so eine Kross-Rennmaschine hat. Nennt sich wohl "Supermoto-Husqvarna" - so weit bin ich schon gekommen. Hab auch Fotos. Könnte ich also mitschicken. Andere Angaben habe ich allerdings nicht.

Reicht es, wenn ich dem GVZ aufgebe, sich nach dem Verbleib jenes Teils (was ist das eigentlich genau?) beim Schuldner zu erkundigen und dieses, wenn denn da irgendwo vor Ort, gleich zu pfänden? Muss ich die Verwertung auch gleich beantragen?

Wie formuliere ich das Ganze am Besten??

Bin überfragt ...
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
zenzi75
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1424
Registriert: 31.10.2008, 11:04
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Insel Kreta/Griechenland

#2

15.03.2010, 17:58

ich gehe mal davon aus, daß das Supermoto-Motorrad keine Zulassung für den Straßenverkehr hat... dann ganz normale Sachpfändung...

falls die Maschine eine Straßenzulassung (also ganz normales amtl. Kennz.) hat, dann Pfändung wie Pkw...

Supermoto ist übrigens ein Motorradsport... genauso wie Motocross... :mrgreen:
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#3

16.03.2010, 08:14

Auf den Bildnern ist kein Kennzeichen oder so was zu sehen, also gehe ich dann mal davon aus, dass es keine Straßenzulassung hat, wa? Na, versuch ichs mal. Danke.
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
zenzi75
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1424
Registriert: 31.10.2008, 11:04
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Insel Kreta/Griechenland

#4

16.03.2010, 08:29

Klar... probieren geht immer über studieren... kannst ja mal berichten, ob die Pfändung Erfolg hatte...
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#5

25.08.2010, 13:42

So ... Monate später:

Habe heute (!) Post vom GVZ erhalten. Schuldner hat für uns frisch eV abgegeben - darin nix erwähnt von obigem Teil. Ob der GVZ da konkret nachgefragt hat, weiß ich nicht, lässt sich auch dem Pfändungsprotokoll nicht entnehmen. Also Nullnummer.

Mache jetzt aber in anderer Richtung weiter, die eV gibt ein bisschen was her - so schnell lass ich uns den nicht davonkommen.
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Benutzeravatar
lucy1510
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1039
Registriert: 16.05.2009, 20:42
Wohnort: Stolberg

#6

25.08.2010, 14:41

Das würde mich ja schon wieder tierisch ärgern :twisted: Dass manche GVZ aber auch in solchen Fällen nicht konkret mitteilen, ob explizit nachgefragt wurde oder nicht, ist furchtbar. Die werden doch schließlich auch bezahlt für ihren Job, grummel........
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#7

25.08.2010, 15:42

Ich hoffe jetzt mal, dass sie gefragt hat. Wenn ich sie jetzt noch mal anschreibe dazu, warte ich am Ende nur weitere 6 Monate auf eine Antwort.

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass das Teil ja sonst im Vermögensverzeichnis stehen würde. Der nette Herr Schuldner würde das doch wohl bei der Abgabe der eV nicht verschweigen, oder !?! :evil:
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
zenzi75
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1424
Registriert: 31.10.2008, 11:04
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Insel Kreta/Griechenland

#8

25.08.2010, 17:46

Hast du die Internetseite, wo du damals die Angaben über den Schuldner gefunden hast, daß er sich im Besitz (muss aber noch lange nicht sein Eigentum sein) eines solchen Motorrades befindet, ausgedruckt? Ggfs. bei GVZ telefonisch nachfragen, ob er in diesem Punkt beim Schulder auch nachgehakt hat. Also hier in unserem Bezirk ist das kein Problem, die GVZ auch mal kurz telefonisch zu behelligen. Die meisten sind recht nett und geben sogar noch zusätzliche Infos (werden quasi redselig), die nicht im Protokoll stehen. Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Und falls der Schuldner das doch tatsächlich verschwiegen hat in der EV... dann jibbet eben :haue
:mrgreen:
Antworten