Vollstreckung der Vergütung des vorl. InsV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jojo1988
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#1

11.03.2010, 19:24

Hallo,
habe ein Problem:
Der Schuldner zahlt die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht (Verfahren wurde mangels Masse abgewiesen). Nun soll ich vollstrecken. Hat bislang auch immer mit einer vollstreckbaren Ausfertigung des Vergütungsbeschlusses funktioniert. Mein Chef ist jetzt allerdings der Ansicht, dass es Anfang diesen Jahres eine Rechtsprechung des BGH gab mit welcher die Voraussetzungen zur Vollstreckung geändert wurden. Diese Rechtsprechung konnte ich aber bislang nirgends finden....

Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen?

Verzweifle langsam, da ich hierüber überhaupt nichts finden kann...

Vielen Dank schon mal im Voraus.

LG

P.S.: Bundesland ist Hessen, falls das irgendwie relevant ist.
BabyBen

#2

12.03.2010, 12:31

Mit Rechtsprechung kann ich nicht dienen, aber wenn ich es richtig im Kopf habe, dann hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Vollstreckung aus dem Vergütungsbeschluss für den ehemaligen vorläufigen Insolvenzverwalter unzulässig ist. Er muss mittels Mahnbescheid/Klage erst einen Titel schaffen (*argh*). Ich würde aber die Vollstreckung versuchen, denn wer kennt die Rechtsürechung schon.
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Jojo1988
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#3

12.03.2010, 14:06

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Werde es dann einfach mal versuchen.

LG
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ReNo-Inso 91
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#4

27.10.2016, 14:03

Hallo,

dieses Thema ist schon älter und da ich auch vor dem Problem stehe, wollte ich mal fragen ob jemand die aktuelle Rechtssprechung kennt.

Muss ich als Verwalter jetzt erst noch eine vollstreckbare Ausfertigung anfordern?

Danke
:wink1 :wink1
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