Pfändung Kaufpreis beim Notar

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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caumi
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#1

11.03.2010, 14:48

Hallo,

habe folgender Fall: habe einen Titel gegen unseren Schuldner vorliegen. Angeblich soll Schuldner ein Grundstück verkauft haben, Notar ist bekannt, Käufer und Einzelheiten unbekannt. Soll nun den hinterlegten Kaufpreis pfänden. Hätte da vielleicht jemand mal einen Formulierungsvorschlag für mich? Vielen Dank im voraus.
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caumi
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#2

12.03.2010, 16:06

Kann mir hier denn keiner helfen? :(
Jupp03/11

#3

12.03.2010, 16:12

Ich würde mir zunächst einmal einen GB-Auszug besorgen, ggf. ist dort schon eine Vormerkung für die Käufer eingetragen. Wenn du den GB-Auszug hast, sehen wir weiter.
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caumi
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#4

14.04.2010, 10:00

Grundbuchauszug liegt jetzt (endlich) vor, Auflassungsvormerkung ist nicht eingetragen. Jemand 'ne Idee, wie ich hier am besten pfänden kann?
Ernie

#5

14.04.2010, 13:45

Wenn Deine Forderung mehr als EUR 750,- beträgt: Sofortige Eintragung einer Sicherungshypothek! Sodann Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in die Rückgewährsansprüche / Eigentümergrundschulden.
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caumi
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#6

14.04.2010, 15:35

:thx
Geiselmann
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#7

14.04.2010, 18:34

Gepfändet wird
- die angebliche Forderung des Schuldners an ... (Drittschuldner) auf Zahlung des Kauspreises für das am ... mit Urkunde ... veräusserte Grundstück...
- der angebliche Anspruch des Schuldners als Veräusserer des Grundstücks... an den Notar ... (Drittschuldner) auf Auszahlung des diesem zur treuhänderischen Abwicklung des bezeichneten Vertrags einbezahlten Kaufpeises.
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