Hallo zusammen,
sitze gerade über eine Forderungsanmeldung. Haben für Mandant Lohn eingeklagt und es erging ein VU. Nun ist Arbeitgeber Insolvenz.
Nun meine Frage:
Die für das arbeitsgerichtliche Verfahren entstandenen Honorarkosten kann ich die auch mit anmelden?
Forderungsanmeldung
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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In arbeitsgerichtlichen Verfahren der I. Instanz gibt es keine Kostentragungspflicht der Gegenseite. Dir fehlt daher die Grundlage diese Kosten gegen die Gegenseite geltend zu machen. Sie können nicht angemeldet werden.
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wahrscheinlich hat der AN Anspruch auf Insolvenzgeld. Die drei letzten Monate sind dann dort zu beantragen; die Forderung hinsichtlich des rückständigen Gehalts in dieser Zeit wird üblicherweise bestritten