Forderungsanmeldung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Heike19
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#1

08.03.2010, 11:00

Hallo zusammen,

sitze gerade über eine Forderungsanmeldung. Haben für Mandant Lohn eingeklagt und es erging ein VU. Nun ist Arbeitgeber Insolvenz.

Nun meine Frage:
Die für das arbeitsgerichtliche Verfahren entstandenen Honorarkosten kann ich die auch mit anmelden?
LG Heike19
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Pepples
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#2

08.03.2010, 11:07

In arbeitsgerichtlichen Verfahren der I. Instanz gibt es keine Kostentragungspflicht der Gegenseite. Dir fehlt daher die Grundlage diese Kosten gegen die Gegenseite geltend zu machen. Sie können nicht angemeldet werden.
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Heike19
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#3

08.03.2010, 11:09

:thx für die schnelle Antwort
LG Heike19
ninah
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#4

08.03.2010, 19:07

wahrscheinlich hat der AN Anspruch auf Insolvenzgeld. Die drei letzten Monate sind dann dort zu beantragen; die Forderung hinsichtlich des rückständigen Gehalts in dieser Zeit wird üblicherweise bestritten
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