erfolglose Vollstreckung des Haftbefehls

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1442
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#1

01.03.2010, 14:12

Hallo Ihr Lieben,

ich habe da eine ganz besch.... ZV-Sache auf dem Tisch.

Wir haben den Gerichtsvollzieher mit einem ganz normalen kombinierten ZVA losgeschickt. Der Schuldner ist trotz mehrfacher Ladung nicht zum Termin zur Abgabe der e.V. erschienen. Auch mit dem dann erlassenen Haftbefehl konnte die Gerichtsvollzieherin den Schuldner nicht in der Wohnung antreffen.

Da es in der Sache um ca. 60.000,00 € geht soll unbedingt weiter vollstreckt werden. Die Frage ist nur, was ich machen kann. Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Benutzeravatar
Trude
Forenfachkraft
Beiträge: 124
Registriert: 24.02.2010, 09:43
Beruf: Rechtsfachwirtin

#2

01.03.2010, 14:13

Durchsuchungsbeschluss?
Die Einsamkeit wäre ein idealer Zustand, wenn man sich die Menschen aussuchen könnte, die man meidet.
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#3

01.03.2010, 14:15

Den Mandanten in die Spur schicken, wo sich der Schuldner aufhält (arbeitet, wohnt, regelmäßig aufschlägt oder sonstwas). Der Haftbefehl kann ja auch woanders vollstreckt werden - wichtig ist doch nur, dass der GVZ ihn erwischt.
Zuletzt geändert von Badeschlappe26 am 01.03.2010, 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#4

01.03.2010, 14:17

Ich würde bei der Summe über supercheck oder so versuchen, eine Bankverbindung herauszubekommen. Eventuell auch eine Detektei beauftragen, die versuchen soll, den Arbeitgeber oder ähnliches zu ermitteln.
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1442
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#5

01.03.2010, 14:21

Durchsuchungsbeschluss liegt vor.

Das Problem ist, wir sind Insolvenzverwalter der Gläubigers und das InsO-Verfahren ist masseunzulänglich. Also kann ich nur ZV-Maßnahmen ergreifen, für die ich entweder Pkh bekommen oder die nichts kosten
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#6

01.03.2010, 14:31

Dann wirklich Supercheck versuchen. Das müsste ja als Auslagen für dein bereits eingeleitet ZV-Verfahren durchgehen, oder?
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1442
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#7

01.03.2010, 14:38

:thx

Wie hoch sind denn die Kosten bei Supercheck?

Das Problem ist nämlich, wenn Masseunzulänglichkeit erklärt wurde, dürfen keine Neumasseverbindlichkeiten begründet werden.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#8

01.03.2010, 17:35

Kommt drauf an, was du in Auftrag gibst, musst mal schauen auf deren Seite.
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Antworten