Vorausetzungen Pfändungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ant
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 58
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#1

01.03.2010, 11:45

Hallo ihr Lieben,

war lange nicht mehr hier. Nun quält mich doch eine Akte.

Wie sind die Voraussetzungen eines Pfändungsbeschluss (ohne Überweisungsbeschluss) bei einer Kontopfändung.

Das gerichtliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es ist in der Berufung.

Kennt sich da einer aus?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Ernie

#2

01.03.2010, 12:53

Worauf willst Du hinaus?
gkutes

#3

01.03.2010, 13:06

titel, klausel, zustellung - wie bei jeder anderen ZV-Maßnahme
und das Urteil muss wohl bei der Sicherungsvollstreckung von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden und 2 Wochen danach verstrichen sein.
Findest du im Forum mit der Suche
Ernie

#4

01.03.2010, 13:15

@ gkutes: Auch beim Pfändungsbeschluss?
gkutes

#5

01.03.2010, 13:16

also wenn es hier um die sicherungsvollstreckung geht:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... lstreckung
ant
Foren-Azubi(ene)
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#6

02.03.2010, 10:20

Danke euch, ich bin jetzt super glücklich.

Sorry, hab davor im Forum nichts gefunde. Liegt allerdings daran, dass ich unter dem falschen Suchbergriff gesucht habe.

Vielen Dank nochmal.
Gruß
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