Wohnung und Geschäftsräume

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mrs. Ratlos
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#1

26.02.2010, 21:25

Hallo!

Hab folgende Frage: Mir ist nur die Geschäftsadresse des Schuldners bekannt. Kann ich den Gerichtsvollzieher im ZV/EV-Auftrag auch anweisen, die Wohnadresse mit ausfindig zu machen?
Ernie

#2

26.02.2010, 21:39

Nein! Mitunter hilft aber eine höfliche Bitte! :mrgreen:
jenniver
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#3

27.02.2010, 09:58

Kann ich den Gerichtsvollzieher im ZV/EV-Auftrag auch anweisen, die Wohnadresse mit ausfindig zu machen?
Ich nehme den Antrag vorsorglich immer mit auf, insbesondere unter den Hinweis, sofern der Schuldner persönlich angetroffen wird. Ansonsten ist ja ein Antrag auf Abgabe der e.V. nicht möglich.
Mrs. Ratlos
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#4

28.02.2010, 00:05

Mein Gedanke war eigentlich, dass die ZV auch in das Privatvermögen erfolgen sollte, falls das Geschäftsvermögen nicht zur Befriedigung führen sollte. Aber das würde ja schon zur EV führen, im Rahmen derer der Schuldner (Freiberufler) ja sowieso auch über sein Privatvermögen Auskunft geben müsste, oder?

Oder kann ich in den ZV-Auftrag auch schon reinschreiben, dass die ZV ggf. auch in das Privatvermögen erfolgen soll und hierzu wenn möglich die Wohnanschrift des Schuldners ausfindig gemacht werden sollte???
Jupp03/11

#5

28.02.2010, 00:15

Die Frage wurde bereits beantwortet.
Ernie

#6

28.02.2010, 18:45

Du kannst auch mittels einer Gewerbeauskunft die Privatanschrift des Geschäftsinhabers in Erfahrung bringen. Alternativ: Wenn das Geschäft quasi bei Euch um die Ecke ist: Hingehen + schauen, ob dort ein sogenanntes Notfallschild (Wenn was passiert, ist zu informieren.....) angebracht ist.
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