PFÜB: Schuldner lässt seinen Lohn auf Konto der Lebensgefähr

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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EFAndi1
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#1

25.02.2010, 10:33

Hallo zusammen,

ich brauche mal wieder Eure Hilfe....

Der Schuldner lässt sein Einkommen auf das Konto seiner Lebensgefährtin überweisen und wickelt über dieses Konto auch seinen gesamten Zahlungsverkehr ab. Kontoinhaber ist aber nur die Lebensgefährtin.

Wie kann ich das pfänden oder besser gesagt, wie formuliere ich meinen Antrag? Wer ist Drittschuldner?

Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich.

Danke
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Liesel
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#2

25.02.2010, 10:38

Wenn er als Verfügungsberechtigter eingetragen ist, ist m.E. auch eine Pfändung des Kontos möglich. Drittschuldner ist die Bank. Würde hier eine normale Kontenpfändung machen und die Kontonummer mit angeben unter Verweis darauf, daß Schuldner verfügungsberechtigt ist.
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Trude
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#3

25.02.2010, 11:29

Bin dagegen. Wenn sie Kontoinhaberin ist, habt ihr schlechte Karten, das Konto sperren zu lassen. Dabei ist es auch m. M. nach unerheblich, ob Verfügungsberechtigung besteht. Ich kann ja auch für das Konto meines Chefs verfügungsberechtigt sein, deswegen kann es aber ein gegen mich gerichteter Gläubiger nicht pfänden.
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gabrielle
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#4

25.02.2010, 11:34

du kannst jedoch einen Pfüb gegen die Lebensgefährtin erwirken auf den Auszahlungsanspruch des Schuldners ihr gegenüber. Das tolle daran ist, dann greift § 850 c ZPO nicht mehr. Du kannst dann alles pfänden.
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Liesel
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#5

25.02.2010, 11:34

Wenn dort aber z.B. Lohnzahlungen des Schuldners eingehen, ist es m.E. schon zulässig, das Konto zu pfänden.
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#6

25.02.2010, 11:38

Sehe ich so wie Trude!

Ich würde ein Pfändung des Auszahlungsanspruchs des Schuldners gegenüber der Lebensgefährtin (= Drittschuldnerin) ausbringen.
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katuscha
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#7

25.02.2010, 11:40

Stimme gabrielle zu!

Einen Pfändung des Kontos der Lebensgefährtin ist nicht möglich.

Drittschuldner ist die Lebensgefährtin, folgenden Text verwende ich:
"... auf Auszahlung aller zu Gunsten des Schuldners auf allen Bankkonten des Drittschuldners eingehenden Beträge einschließlich der künftig fällig werdenden Beträge solange gepfändet, bis der Gläubigeranspruch gedeckt ist."

Ich habe dann noch einen Hinweis am Ende:
"Hinweis:
Der Drittschuldner wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem gepfändeten Anspruch nicht um die Pfändung von Arbeitseinkommen handelt, sondern um einen Auszahlungsanspruch des Schuldners an den Drittschuldner. Die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO sind daher nicht zu berücksichtigen. Der Drittschuldner hat eingehende Beträge bis zur Tilgung der Gläubigerforderung in voller Höhe an die Gläubigerin auszuzahlen."
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Badeschlappe26
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#8

25.02.2010, 13:25

Vorsicht! Wenn sich das Konto der Lebensgefährtin im Minus befindet geht dein PfüB ins Leere (also der gegen die Lebensgefährtin - das Konto kannst du nicht pfänden, wenn es auf die Lebensgefährtin läuft - da bin ich auch der Meinung).

Wir sind damit schon mal baden gegangen - ging bishin zur Drittschuldnerklage gegen die Lebensgefährtin. Sie muss nicht zahlen, wenn ihr Konto in den miesen steht, weil du dann nämlich das Kontokorrent pfänden würdest, dass die Bank zur Verfügung stellt und das geht nicht.

Also theoretisch geht es - mit dem Antrag wie Katuscha ihn nennt. Auch dass es sich dann nicht mehr um Arbeitsentgeld handelt und der 850 c nicht mehr greift.

Aber praktisch kannst du damit ganz schnell ins Klo greifen.
Es grüßt

die Schlappe
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#9

25.02.2010, 14:14

Oh vielen Dank, Ihr habt mir wirklich sehr geholfen.

Und: bitte drückt mir die Däumchen, ich melde mich, obs funktioniert hat.... :thx
LG: Andrea
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katuscha
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#10

25.02.2010, 14:17

Kennst du denn den Arbeitgeber? Dann würde ich auch gleich bei dem pfänden.
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