Hallo!
Kläre erstmal ab, ob der Lohn auch mit seinem Namen auf das Konto der Lebensgef. geht. Wenn ja, dann muss die Bank das Gehalt zurück schicken! Kto.inhaber und Empfänger des Geldes sind nicht identisch!
Dann kannst Du auch nicht gegen die Kto.inhaberin pfänden, wenn Du die Kto.Nr. angibst!
Es werden lediglich die Angaben des Schuldners überprüft, eine Kto.Nr. ist in diesem Fall völlig nutzlos!
PFÜB: Schuldner lässt seinen Lohn auf Konto der Lebensgefähr
Jenn1806 hat geschrieben:Hallo!
Kläre erstmal ab, ob der Lohn auch mit seinem Namen auf das Konto der Lebensgef. geht. Wenn ja, dann muss die Bank das Gehalt zurück schicken! Kto.inhaber und Empfänger des Geldes sind nicht identisch!
SOrry, aber stimmt nicht, mein Gehalt geht auch auf das alleinige Konto meines Mannes und mit meinem Namen (also stimmen hier zumindest Vor- und Zuname nicht) und da ist noch nie was zurückgekommen. Es braucht nur ne kleine Filiale sein, die machen einen Vermerk, dass Gelder von ... auf die Konto-Nr. .... richtig sind, schon gehts. SOlange Kto.-Nr. + BLZ stimmen, buchen die Banken meistens! (sogar ab.... grummel)
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Ja, das wird in der Praxis so gemacht, aber eigentlich ist es nicht richtig! Ich arbeite bei der Sparkasse und eigentlich darf das Geld auf dem Kto. nicht gutgeschrieben werden, aber wie Du schon sagst, meistens wird das so gemacht, leider! Da hat man als Gläubiger eben keine Chance an das Geld zu kommen! ;o(