Nachbesserung Vermögensverzeichnis

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Kleine Zuckerfee
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#1

24.02.2010, 11:51

Hallo,

habe folgendes Problem, das wahrscheinlich ganz einfach ist, wenn man es denn kann. Ich kanns aber leider (noch) nicht und muss deshalb mal dumm fragen. Habe schon ein bisschen gesucht, aber leider nicht das Richtige gefunden.

Anfrage beim Schuldnerverzeichnis, ob eV abgegeben wurde, Mitteilung des Az. durch das Schuldnerverzeichnis, Vermögensverzeichnis angefordert, bis hierhin alles paletti.

Mein Chef möchte jetzt das Vermögensverzeichnis nachgebessert wissen, und zwar um die Sozialversicherungsnummer, die Steuernummer und er ist der Meinung, dass es wohl nicht sein kann, dass der Schuldner keine Lebensversicherung habe, er wäre ja schon etwas älter von wegen Altersvorsorge und so. Da der Schuldner aber seit mittlerweile mehr als 10 Jahren regelmäßig eVs abgibt, kann ich mir das mit der Lebensversicherung nur sehr schwer vorstellen.

Auch wenn es ein bisschen peinlich ist, ich habe noch nie eine Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses gemacht und bin eher ein Vollstreckungsneuling :oops: Muss ich diesen jetzt beim Gericht stellen, weil wir ja an der Abnahme der eV nicht beteiligt waren, oder trotzdem beim Gerichtsvollzieher? Gibt es da einen formellen Antrag oder muss ich sonst etwas berücksichtigen?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
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Badeschlappe26
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#2

24.02.2010, 17:44

Dein Antrag würde ganz normal an die ZV.Verteilerstelle beim zuständigen AG gehen. Das wäre dann ein Antrag nach § 903 ZPO. Du müsstest angeben, welche Auskunft in der abgegeben eV deiner Meinung nach unvollständig sind, oder was sich geändert hat. (Bekommen würdest du im Übrigen ne 0,3er Gebühr nach 3309 - aber das nur am Rande).

Aber, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner "in seinem Alter" keine Lebensversicherung hat, ist wohl kein Grund für eine Nachbesserung der eV. Ich glaube nicht, dass der Antrag Erfolg versprechend wäre.
Es grüßt

die Schlappe
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Kleine Zuckerfee
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#3

25.02.2010, 08:00

Vielen Dank, da lag ich ja gar nicht mal so falsch! Das mit der Lebensversicherung sehe ich genauso, Cheffe lässt sich aber davon nicht abbringen. Also wird das halt erst mal so gemacht, auch wenn wahrscheinlich nichts rauskkommen wird! (§ 1 Der chef hat immer Recht - außer wenn er Unrecht hat!)

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Badeschlappe26
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#4

25.02.2010, 08:48

Er weiß aber schon, dass er die Kosten dann nicht dem Gegner aufdrücken kann - weil unnötige ZV-Kosten - auf denen bleibt ihr (oder halt euer Mandant) dann sitzen.
Es grüßt

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#5

25.02.2010, 09:24

Darauf habe ich ihn hingewiesen, aber da das unsere eigene ZV-Sache ist, ist ihm das so mehr oder weniger egal. Wäre das eine ZV-Sache für einen Mandanten, würde ich das nicht mit reinnehmen, nur weil er das so will, aber in diesem Fall lassen wir ihm halt seinen Willen.
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Badeschlappe26
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#6

25.02.2010, 09:55

Kannst ja mal berichten, was rauskommt.
Es grüßt

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ninah
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#7

25.02.2010, 17:55

ìch habe auf einem seminar gelernt, dass wenn der schuldner umzieht, man davon ausgehen kann, dass er zu vermögen gekommen ist (wegen hinterlegung der kaution). sodann kann erneute abgabe der ev verlangt werden
silvester
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#8

26.02.2010, 06:36

Mit dem alleinigen Hinweis auf den Umzug des Schuldners ist dass so eine Sache. Es gibt auch Gerichte, die darin noch keine Voraussetzung für die erneute Abnahme der EV sehen (z.B. LG Frankfurt /M., LG Heidelberg).
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caumi
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#9

26.02.2010, 15:36

Also, dass Du so etwas noch nie gemacht hast, muss Dir nicht peinlich sein. Wir haben alle mal klein angefangen.

Das mit der Lebensversicherung kannst Du getrost vergessen, das macht kein Gerichtsvollzieher. Selbst wenn ein Gerichtsvollzieher sich auf die Begründung "er ist ja schon so alt und muss ja was zur Altersvorsorge haben" einlassen würde (was keiner tut), wäre das Ganze hinfällig, da Dein Schuldner ja schon mehrfach die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Selbst wenn er so etwas mal gehabt hätte, wäre das schon lange weggepfändet.

Und das mit dem Umzug ist auch nicht so einfach. Ich habe solche Anträge mehrfach gestellt und bin damit nur in zwei Fällen durchgekommen und das auch nur, weil ich belegen konnte, dass der Schuldner in eine viel bessere und teurere Wohngegend gezogen ist als er bisher gewohnt hat.
Saskia_Alice
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#10

26.02.2010, 21:50

Ich habe kürzlich ein Seminarskript erhalten und wenn ich es richtig im Kopf habe, stand da drin, dass, wenn die in der EV gemachten Angaben nicht ausreichend sind und man begründen kann, dass dies der Fall ist, man den Gerichtsvollzieher auffordern muss, diese Angaben durch weitere Fragen nachzubessern. Entsprechende Fragen können dieser Aufforderung beigelegt werden. Ich kann das am Montag im Büro aber nochmals schnell nachgucken.

Eigentlich muss der Schuldner doch angegeben haben, dass er Rentenansprüche hat. Die hat doch grundsätzlich mal jeder. Damit man da aber überhaupt dran kommt, benötigt man die Sozialversicherungsnummer, oder nicht? Dass da irgendwas bei rauskommt, wage ich zu bezweifeln.

Liebe Grüße von einem weiteren ZV-Neuling.
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