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Zwangsvollstreckung bei Geschäftsführer

Verfasst: 22.02.2010, 15:26
von sonja.due
Huhu,

also, die Situation ist folgende:

wir wollen gerne vollstrecken bei einer GmbH, Titel etc. ist alles vorhanden.
Jetzt ist aber das Problem, dass die GmbH derzeit wohl keinen Unternehmenssitz hat ...

Frage: Können wir unter der Privatanschrift des Geschäftsführers vollstrecken? Gibts dazu ggf. einen § oder was anderes schriftliches?


Danke schonmal :)

Verfasst: 22.02.2010, 15:50
von Bino
Können wir unter der Privatanschrift des Geschäftsführers vollstrecken?
Ja, aber nur in das Firmenvermögen, nicht in sein Privatvermögen. Also sprich, wenn der GF die Firma von zu Hause betreibt, dann ginge das.

Verfasst: 22.02.2010, 18:12
von ninah
bevor hier "unnötige kosten" entstehen, unbedingt die insolvenzveröffentlichungen prüfen (hört sich ja so an, als ob nicht mehr viel bei dieser firma läuft)

Re: Zwangsvollstreckung bei Geschäftsführer

Verfasst: 24.02.2010, 20:26
von Andre Boine
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, das sieht nicht gut aus.

Ins Privatvermögen des GF könnt Ihr nicht vollstrecken, und ob der zu Hause Firmenvermögen rumliegen hat, wer weiß.....

Was mich wundert, wie habt Ihr überhaupt einen Titel bekommen, ohne ladungsfähige Anschrift (Firmensitz)?

Re: Zwangsvollstreckung bei Geschäftsführer

Verfasst: 20.05.2010, 15:28
von Mietzemau
Hallo,

na da bin ich ja fast fündig geworden. Mein Problem ist, dass die GmbH nicht mehr existiert :?:

Re: Zwangsvollstreckung bei Geschäftsführer

Verfasst: 20.05.2010, 16:26
von Syrome
@mietzemau
Ist die GmbH endgültig gelöscht (z.B. wegen Insolvenz) oder wurde sie evtl. verkauft und umfirmiert?
Unter http://www.unternehmensregister.de" target="blank kannst du das anhand der HR Nummer evtl. prüfen.

Bei Umfirmierung gibt es ja dann einen Rechtsnachfolger. Ist die GmbH gelöscht, kannst auch nicht mehr vollstrecken.

Re: Zwangsvollstreckung bei Geschäftsführer

Verfasst: 20.05.2010, 16:36
von engine
In solchen Fällen versuche ich dennoch über die Privatanschrift des GF der GmbH einiges zu erreichen:

Z.B. Vollstreckungsauftrag gerichtet an die GmbH aber c/o Anschrift GF. Die Vollstreckung verläuft klar
erfolglos. Aber dadurch schaffst du die Voraussetzungen für Abgabe der EV, die ja der GF für die GmbH
abzugeben hat. Auch wenn die GmbH nicht mehr existiert, ist der GF zur Abgabe der EV verpflichtet. Was eigentlich
oft zieht, Strafanzeige gegen GF wegen Verdacht InsO-Verschleppung bzw. Vereitelung der Zwangsvollstreckung.

Re: Zwangsvollstreckung bei Geschäftsführer

Verfasst: 21.05.2010, 11:54
von Mietzemau
Wow...vielen Dank für die tollen Ideen. Da werd ich doch gleich mal nachgucken.

:thx

Re: Zwangsvollstreckung bei Geschäftsführer

Verfasst: 25.05.2010, 13:57
von Andre Boine
@engine:
Danke für Deine interessanten Tipps. Nur frage ich mit gerade mit kratzendem Kopf: Wie willst Du von einem ehemaligen Geschäftsführer eine EV abnehmen lassen? Wenn die GmbH nicht mehr exisitiert, gibts automatisch auch keinen Geschäftsführer mehr, was diesen somit eigentlich zu gar nichts verpflichtet.

Rechtsgrundlage?

Danke vorab!

Re: Zwangsvollstreckung bei Geschäftsführer

Verfasst: 28.05.2010, 17:46
von engine
Sorry, dass ich erst jetzt antworte (war nicht im Büro). Also die Pflicht für GF ergibt sich grds. aus § 35 GmbHG. Ausgangsproblem (oben) war, dass die GmbH keinen Sitz mehr hat. Also lebt sie noch. Danach verbleibt es bei der Pflicht des GF zur Abgabe der EV. Unabhängig hiervon kann auch gegen eine bereits gelöschte GmbH das EV-Verfahren betrieben werden. In diesem Fall muss der Gläubiger darlegen, dass Gesellschaft noch über Vermögen verfügt (Rechtspr.). Es nützt auch nichts, wenn der GF sein Amt niederlegt. Solange ein neuer GF nicht bestellt ist, muss der "alte" EV leisten.