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Forderungsanmeldung - mehrere Forderungen

Verfasst: 19.02.2010, 11:07
von isi
Hi Leute,
ich mache nicht viele Forderungsanmeldungen und brauche jetzt mal eure Hilfe.
Der Arbeitgeber unserer VN ist insolvent und nun soll ich für unsere VN Lohnforderungen, Reisekosten, Beitrag zur Krankenkasse, Beitrag Pensionskasse, Bonuszahlungen anmelden.
Meine Frage nun: führe ich diese Positionen jeweils als selbstständige Hauptforderung auf oder kann ich den Gesamtbetrag nehmen und eine Anlage beifügen, in der alles aufgeschlüsselt ist. Ich denke wohl eher die erste Möglichkeit oder!?
Danke schon mal für eure Hilfe!

Verfasst: 19.02.2010, 11:41
von anne1982
Also ich würde jeden Posten einzeln aufführen. So mache ich es zumindest immer bei uns im Büro.

Mal gespannt, was die anderen dazu sagen ...

Verfasst: 19.02.2010, 12:14
von isi
Mahlzeit!
Ja hätte ich jetzt auch gesagt. Wie machst du es, wenn z. B. noch drei Zahlungen an Beiträgen zur Krankenkasse ausstehen, die zähle ich aber schon zusammen, hätte ich jetzt mal gesagt!?

Verfasst: 19.02.2010, 12:22
von anne1982
Mmhhh ... vielleicht hab ich ja ein Brett vor´m Kopf :oops: ... Aber fallen darauf keine Zinsen an? Denn wenn Zinsen anfallen, dann würde ich jeden Posten als eigenständige Hauptforderung aufführen.

Wenn keine Zinsen anfallen, dann würde ich mehrere Krankenkassenbeiträge, mehrere Löhne etc. zusammenziehen.

Verfasst: 19.02.2010, 12:48
von BabyBen
Du kannst es machen, wie Du willst. Alles kein Problem, es sollte nur für den außenstehenden Insolvenzverwalter bzw. seine Mitarbeiter nachvollziehbar sein.

Verfasst: 19.02.2010, 12:50
von isi
Ich hätte z. B. die offenen Beträge zur Krankenversicherung zusammen genommen und die Zinsen jeweils aus den verschiedenen Beträgen darunter aufgeschlüsselt...

Verfasst: 19.02.2010, 13:34
von anne1982
Ach so, bei unserer Anwaltssoftware würde das nicht funktionieren, aus mehreren Hauptforderungen eine zu maschen dann aber trotzdem die Zinsen für jede Hauptforderungen an sich aufzuschlüssel.

Verfasst: 19.02.2010, 16:25
von wissensdurst
Wegen Lohnforderungen ist der evtl. Anspruch auf Insolvenzgeld zu prüfen. Insoweit kann der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit sog. Insolvenzgeld für die letzten drei offenen Monate vor Insolvenzeröffnung (bzw. vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, falls das früher war) beantragen. Es gilt aber insoweit eine Ausschlussfrist von 2 Monaten, so dass man den Antrag bei der Agentur zeitnah stellen sollte.

Wenn Insolvenzgeld zusteht, dann erhält man diesen Betrag von der Agentur für Arbeit; diese meldet diese Forderung wiederum zum Insolvenzverfahren an. Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt klar auf der Hand: Er erhält vorab außerhalb des Insolvenzverfahrens seine offenen Lohnforderungen und braucht nicht auf eine Ausschüttung, die im Zweifel nicht zu 100 % ausfällt, warten.