Vollstreckung Auszug Inso-Tabelle unerlaubte Handlung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Katharina80
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#1

18.02.2010, 15:10

Hallo,

folgendes:

Forderung ist aus unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle angemeldet worden. Im Auszug steht "Laut Anmeldung beruht die Forderung auf vors. begangener unerl. Handlung". "Festgestellt in voller Höhe" am 16.12.2004.

Wir haben jetzt eine vollstreckbare Ausfertigung des Tabellenauszuges bekommen.

Was mache ich jetzt damit? Kann ich daraus vollstrecken? Bzw. muss ich diesen noch zustellen wegen "Titel, Klausel, Zustellung"?

Ist dann der Auszug mein Titel?

Und ab wann kann ich wieder Zinsen berechnen?
Katharina80
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#2

18.02.2010, 16:51

:schieb
MaryK1984
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#3

18.02.2010, 18:32

Habt ihr den Titel zurückbekommen? Wir hatten auch so eine Sache, da haben wir sowohl den Titel samt Kostenbelegen zurückverlangt und eine vollstreckbare Ausfertigung des Tabellenauszugs beantragt.

Vollstrecken ist kein Problem, auf dem Antrag sollte allerdings sofort erkennbar draufstehen, dass die Forderung auf unerlaubter Handlung beruht, sonst schickt es der GV gleich wieder zurück. Die ZV haben wir sowohl aus dem Titel als auch unter Vorlage des Tabellenauszugs vorgenommen. Zugestellt haben wir den Auszug nicht mehr.

Bezüglich der Zinsen: Wir haben das "alte" Forderungskonto genommen, also Zinsen für Kosten/HF laut Titel und fortlaufend.
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wissensdurst
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#4

19.02.2010, 16:27

Du kannst den Schuldner auch erstmal auffordern. Manche zahlen dann auch so ohne Vollstreckung. Ich würde dem Schuldner auf jeden Fall die Möglichkeit einräumen. U. U. weiß der noch nichts von seinem Glück bzw. hat es in den 6 Jahren des Verfahrens "vergessen".
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