Schuldenbereinigungsplan mit monatlichen Raten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Heike19
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#1

18.02.2010, 08:51

Guten Morgen Ihr Lieben,

habe hier eine Sache, bei welcher ich einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan mit monatlicher Ratenzahlung erstellt habe. Unser Mandant möchte keinen Insolvenzantrag stellen, so dass der Plan unbedingt zustandekommen muss.

Nun haben auch schon 90 % zugestimmt. Ein Gläubiger hat auf die Forderung komplett verzichtet. Zwei Gläubiger melden sich überhaupt nicht zur angebotenen Rate. Die restlichen stimmen dem Plan nicht zu.

Kann mir von Euch jemand weiterhelfen, was ihr jetzt machen würdet.

Bin momentan etwas ratlos. Ich kann ja auch nicht zu unseren Mandanten sagen, er soll die Forderungen bei den Gläubigern vollständig bezahlen, die nicht zugestimmt haben.

Die erste Rate sollte zum 01.03. erfolgen, so dass ich ganz dringend mal einen Rat von jemanden gebrauchen könnte, der so etwas öfters macht.

Vielen Dank schon mal im Voraus.
LG Heike19
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Lunashine
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#2

18.02.2010, 09:12

Irgendwie verstehe ich deinen Text falsch glaube ich. Du sagst, 90 % haben schon zugestimmt, aber nur einer verzichtet und der Rest stimmt nicht zu...

Wie kommst du dann auf diese 90 %? :shock:

Die Gläubiger, die sich nicht melden, haben NICHT zugestimmt. Ich weiß zwar nicht, wie Ihr diesen Schuldenbereinigungsplan formuliert habt, aber keine Reaktion ist keine Zustimmung!

Wie viele Gläubiger haben denn geantwortet und abgelehnt?

Du kannst, da eh bislang keiner zugestimmt hat, den Schuldenbereinigungsplan noch verändern. Musst aber diese veränderte Variante wieder an alle Gläubiger schicken, da alle diesem Plan zustimmen müssen. Und da bislang nur ein Verzicht und sonst Ablehnungen da sind, ist eine Ratenzahlung bislang sowieso hinfällig. Die wäre erst dann interessant, wenn ein Gläubiger bereits zugestimmt hätte. Sollte das der Fall sein, rede einfach mit dem Gläubiger, der zugestimmt hat und erkläre ihm, dass bislang noch nicht alle Gläubiger dem Plan zugestimmt haben und daher die Ratenzahlung erst später (lieber länger Zeit lassen) beginnen kann...

Ich hoffe, ich konnte dir helfen :roll:
Heike19
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#3

18.02.2010, 09:57

Also die 90% waren mal so geschätzt :|

Ich habe 21 Gläubiger - davon haben 13 zustimmt (waren die 90% wohl leicht übertrieben :oops: ); 5 haben abgelehnt, einer verzichtet und 2 haben sich nicht gemeldet.

Ich habe die Gläubiger, die abgelehnt haben nochmals angeschrieben, jedoch erfolgte bislang keine positive Reaktion.

Viele Gläubiger schrecken die 6 Jahre ab, in welchem die niedrigen Raten gezahlt werden. Das ist denen eine zu lange Zeit.

Meine Frage ist hier, ob es noch eine andere Alternative gibt, um das Insolvenzverfahren zu umgehen, damit sich alle Gläubiger mit der Ratenzahlung einverstanden erklären.
LG Heike19
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#4

18.02.2010, 10:03

hallo heike,

wenn das insoverfahren umgangen werden soll, verhandele ich mit den gläubigern gerne telefonisch und das hat auch meist erfolg.

alternativ kann auch der insolvenzantrag gestellt werden mit dem ziel, daß der schuldenbereinigungsplan gerichtlich durchgeführt wird. das insogericht kann einzelene fehlende gläubigerzustimmung ersetzen.

vlg
sh
Heike19
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#5

18.02.2010, 10:25

Der Mandant ist gerade dabei eine Selbständigkeit aufzubauen und möchte nicht, dass ein Insolvenzantrag gestellt wird.

Er möchte seine Schulden außergerichtlich geregelt bekommen.

Gibt es da noch Alternativen?
LG Heike19
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#6

18.02.2010, 10:49

Also wie gesagt, ich würde den Gläubigern, die bereits zugestimmt haben, kontaktieren und denen mitteilen, dass die Verhandlungen mit den anderen Gläubigern bislang nicht abgeschlossen sind.

Klar gibt es noch andere Wege der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Du kannst deinen Mandanten auch fragen, ob er evtl von einem Dritten einen bestimmten Betrag bekommt. Diesen kannst du den Gläubigern als Vgl. anbieten. Und dein Mdt. kann die mtl. Raten an diesen Dritten zahlen.

Was anderes fällt mir auch gerade nicht ein...
Heike19
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#7

18.02.2010, 10:55

Da muss man erstmal einen Dritten finden :shock:
LG Heike19
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#8

18.02.2010, 11:00

Ich weiß. Aber manchmal haben Mdt. jemanden, der sich so ne Notgroschen aufhebt... fragen schadet ja nicht!! :roll:
Heike19
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#9

18.02.2010, 11:18

Ok danke erstmal.

Sollte noch jemanden etwas einfallen, welchen anderen Weg man noch gehen kann, wäre ich für Euere Mithilfe dankbar.
LG Heike19
Heike19
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#10

19.02.2010, 12:24

Ich muss noch mal auf die Sache zurückkommen 8)

Kann ich eigentlich auch die Gläubiger anschreiben und bei denen nachfragen, welchen Betrag diese als Vergleichsbetrag anbieten würden. Ich meine, dann würde ja die monatliche Rate prozentual nicht gleich sein bei jeden Gläubigern.

Oder geht das im Schuldenbereingiungsverfahren nicht? :wirr
LG Heike19
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