Zahlung von Schuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ellimorelli
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#1

17.02.2010, 10:31

Hallo alle miteinander.

Ich bin mir gerade nicht sicher, was nun zu tun ist. Folgender Fall:

Wir haben gegen einen Schuldner einen ZV-Auftrag gefertigt. Weil die GVZin mit dem Urteil ihre Probleme hatt, ging es wieder an uns zurück und kurze Zeit später wieder an die GVZ. Seit dem (ca. 3 wochen) gab es keine Reaktion.
Heute nun hat der Schuldner einen Betrag (deckt aber nicht alle Kosten) auf unser Konto gezahlt.

Was ist nun zu tun? Die GVZin darüber informieren? Ich denke schon, ich würde vor allem wissen, ob es eine freiwillige Zahlung ist oder aufgrund dessen, dass sie schon bei ihm war.

Schon jetzt Danke für die hilfreichen Antworten.
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Goldlöckchen

#2

17.02.2010, 10:37

Wenn Du das Geld direkt vom Schuldner erhalten hast, kurze Info bezüglich der Zahlung an die GVin mit aktueller Forderungsaufstellung.

Je nach Überlastung kann es schon mal 2-4 Monate dauern, bis der GV tätig wird.
Ullili
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#3

17.02.2010, 10:41

Es wird sich voraussichtlich um eine freiwillige Zahlung des Schuldners handeln. Bei unseren ZV-Aufträge kommen die Zahlungen dann eigentlich immer direkt von den GVs, weil diese dann schon einen Teilbetrag eingezogen haben. Aber auf jeden Fall den GV über den Zahlungseingang informieren.
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Badeschlappe26
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#4

17.02.2010, 11:42

:zustimm
Es grüßt

die Schlappe
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