Vollstreckung der Gebühr für Androhung der ZV
Verfasst: 08.02.2010, 21:28
Guten Abend, ich bin ganz neu hier im Forum. Ich habe da ein Problem, vielleicht kann mir jemand helfen:
Wir haben die Kläger vertreten und einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, in welchem die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben wurden.
1. Vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches lag vor,
2. Gegenseite wurde nach 14 Tagen zur Zahlung aufgefordert, Vergleich zugestellt,
3. Gegenseite zahlt nicht, wird wieder aufgefordert und Gebühr für ZV-Androhung geltend gemacht,
4. Gegenseite zahlt, aber nur die Hauptforderung
5. ich vollstrecke die Gebühr für die ZV-Androhung, PfÜB wird erlassen,
6. Gegenseite geht in Erinnerung mit der Begründung, es würde bezüglich der Gebühr kein vollstreckbarer Titel vorliegen, da in dem Vergleich zu evtl. Zwangsvollstreckungskosten keine Regel getroffen wurde und sich der Vergleich somit nicht vollstreckungsmäßig auf die Zwangsvollstreckung übergreift. Das sind doch Kosten der ZV!Oder?
Wir haben die Kläger vertreten und einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, in welchem die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben wurden.
1. Vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches lag vor,
2. Gegenseite wurde nach 14 Tagen zur Zahlung aufgefordert, Vergleich zugestellt,
3. Gegenseite zahlt nicht, wird wieder aufgefordert und Gebühr für ZV-Androhung geltend gemacht,
4. Gegenseite zahlt, aber nur die Hauptforderung
5. ich vollstrecke die Gebühr für die ZV-Androhung, PfÜB wird erlassen,
6. Gegenseite geht in Erinnerung mit der Begründung, es würde bezüglich der Gebühr kein vollstreckbarer Titel vorliegen, da in dem Vergleich zu evtl. Zwangsvollstreckungskosten keine Regel getroffen wurde und sich der Vergleich somit nicht vollstreckungsmäßig auf die Zwangsvollstreckung übergreift. Das sind doch Kosten der ZV!Oder?