wir haben PKH bewilligt bekommen in einer ZV-Sache... Diese umfasst alle Vollstreckungshandlungen in das bewegliche Vermögen einschl. Abgabe der EV
Die Beiordnung erfolgt jedoch nicht hinsichtlich der Verfahren der Mobiliarvollstreckung und der EV.... meine Frage, die haben unseren Antrag (Pfüb hinsichtl. Lohn- und Gehaltspfändung sowie Kontopfändung) zurückgeschickt...gehört das zur Mobiliarvollstreckung??
PKH in ZV
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Nun, ich denke, da der RA ansonsten auch nicht beigeordnet wurde, haben die das zurückgeschickt. Mandant bekommt ja nur Gerichtsvollzieherkosten etc. erstattet. Da keine Beiordnung erfolgt ist, bekommt ihr eure Gebühren nicht über PKH.
- Pepples
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Ihr habt PKH bekommen für einen normalen ZVA sowie die eV, wobei hier nur Gerichts- bzw. Gerichtsvollzieherkosten erstattet werden.
Wenn ihr eine Konto- und Gehaltspfändung ausbringen wollt, müsst ihr hierfür gesondert PKH beantragen und für die Beiordnung auch ausführen, warum das erforderlich ist, z.B. schwieriger Sachverhalt, Einkommensverschleierung oder sowas.
Lohn- und Gehaltspfändung gehören nicht zur Mobiliarvollstreckung, weils kein Mobilar ist
Wenn ihr eine Konto- und Gehaltspfändung ausbringen wollt, müsst ihr hierfür gesondert PKH beantragen und für die Beiordnung auch ausführen, warum das erforderlich ist, z.B. schwieriger Sachverhalt, Einkommensverschleierung oder sowas.
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Hi, also ich habe gestern dann mal beim AG angerufen... die wissen selber nicht, warum die uns das zurück geschickt haben... Wir wurden beigeordnet für die Sache, steht auch so im Beschluss... also die Unterlagen wieder zum Gericht schicken...
- ellimorelli
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Zv-Maßnahme machen, dick draufschreiben, dass PKH-Bewilligung erfolgt ist und sofern ihr beigeordnet seid, die Kosten bei der Staatskasse anmelden.
GV-Kosten und GK dürfen aufgrund der PKH nicht in Rechnung gestellt werden bzw. werden direkt mit der Staatskasse abgerechnet.
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Erstmal musst Du die PKH beantragen, klar. Die gibt's ja nur ab Antragstellung.
Wenn die Bewilligung vorliegt, machste ganz normal deine ZV-Maßnahme und die Kosten rechnest Du über PKH ab. So wie in einem normalen Verfahren auch. Der PKH-Beschluss hat ein Aktenzeichen und dahin reichst Du die Abrechnung rein.
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Super habe genau die Antworten auf meine Fragen hier gefunden.... Danke
Aber eine Frage habe ich noch, kann man was abrechnen, wenn man PKH für die Zwangsvollstreckung bekommen hat, aber die Zwangsvollstreckung sich zwischenzeitlich erledigt hat.
Also quasi für die Antragsstellung für PKH für die Zwangsvollstreckung?
Aber eine Frage habe ich noch, kann man was abrechnen, wenn man PKH für die Zwangsvollstreckung bekommen hat, aber die Zwangsvollstreckung sich zwischenzeitlich erledigt hat.
Also quasi für die Antragsstellung für PKH für die Zwangsvollstreckung?