allgemeine Frage zur e.V

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Schneeweißchen
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#1

30.01.2010, 14:16

Hallo,

mich interessiert grad Folgendes:

Wenn ein Schuldner die e.V. abgibt und hier beispielsweise drin steht, dass er Hartz IV bezieht, was macht ihr dann mit der Akte?

Der Schuldner könnte ja theoretisch sofort eine neue Arbeitsstelle kriegen. Aber ich kann ja nicht jeden Tag eine Ergänzung der e.V. verlangen? Wie geht man hier am Besten vor?

LG
M-BS
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jenniver
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#2

30.01.2010, 14:33

Wir legen uns die Akte für drei Jahre auf Frist und beantragen dann eine neue Abgabe der e.v.
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Schneeweißchen
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#3

30.01.2010, 14:42

Aber da könnte einem doch ganz schön was an Geld entgehen! Mal angenommen, der Schuldner gibt die e. V. ab und einen Monat später arbeitet er wieder und verdient 4.000 EUR netto im Monat.
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Zonnie
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#4

30.01.2010, 15:34

Na zeig mir mal den Schuldner, der von nem Hartz-IV-Empfänger zum Arbeitnehmer wird, der 4000 € netto verdient...

Ich warte auch drei Jahre und leite dann erneut die ZV ein
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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#5

30.01.2010, 15:51

Eine Nachbesserung der e.V. kannst du ja nicht mal ebenso benantragen. Wenn du allerdings vom Gläubiger oder dritter Seite erfährst, dass der Schuldner arbeiten geht oder sonst irgendwo an Geld gekommen ist, kannst du die erneute Abgabe der e.V. beantragen, aber eine Ergänzung bekommst du daraufhin nicht.
supibaerchi
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#6

30.01.2010, 18:40

Aber da könnte einem doch ganz schön was an Geld entgehen! Mal angenommen, der Schuldner gibt die e. V. ab und einen Monat später arbeitet er wieder und verdient 4.000 EUR netto im Monat.
ist wirklich eher unwahrscheinlich

er könnte auch kurze zeit später in insolvenz gehen und du erfährst es dann erst 3 jahre später, wenn du erneut abgabe der ev beantragst ...

so ist halt die zv

:uebel
Liebe Grüße
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#7

01.02.2010, 11:00

Gibt es denn gar nix, was man so zwischendurch mal machen könnte?

Einfach so 3 Jahre abwarten und dann nochmal und vielleicht bis in alle Ewigkeit... ?
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#8

01.02.2010, 11:14

Gibt es denn gar nix, was man so zwischendurch mal machen könnte?
ich wüsste leider nichts effektives. ich geh nur alle monate mal die insolvenzbekanntmachungen durch, um da nichts zu verpassen. nicht dass es was bringen würde, wenn man die forderung dann anmelden kann - aber dem mdt. kann man immer bestätigen, dass man alles getan hat, was möglich war.
Liebe Grüße
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#9

01.02.2010, 12:13

Das ist ja zum Heulen! Oder K***en!

...je nach Stimmungslage...
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Schweini09

#10

01.02.2010, 12:20

Ein fröhliches Hallo!

Das einzige, was mir zu diesem Thema noch einfällt, wäre eine Strafanzeige wg. des Verdachts des Betruges. Dazu müßte jedoch nachweisbar sein, daß der Schuldner bei Eingehung der Zahlungsverpflichtung bereits zahlungsunfähig war...also da bereits die EV abgegeben hatte oder aber bereits Hartz IV/Sozialhilfe erhielt.

Ansonsten heißt es mindestens 3 Jahre abwarten und wieder alles von vorne...

:sorry , mehr Möglichkeiten gibt es nicht.
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