Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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schmitzhl
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#1
26.01.2010, 11:16
Hey!
Ich habe hier folgendes Problem:
Mein Chef hat die Kanzlei vor ca. zwei Jahren von einem anderen RA übernommen samt noch offenstehender Rechnungen. In einer Angelegenheit wurde bereits durch den vorherigen Anwalt ein VB gegen den Mandanten erlassen. Hieraus soll nun vollstreckt werden. Muss ich den Titel jetzt umschreiben lassen auf meinen Chef oder kann ich als Gläubiger den vorherigen Anwalt stehen lassen?
Würde mich freuen, wenn mir jemand diese Frage beantworten kann
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cosmicmoon
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schmitzhl
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#3
26.01.2010, 11:33
ne, als gläubiger natürlich
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sorry
der VB wurde von dem vorherigen anwalt gegen den eigenen mandanten beantragt
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Hellsleeper666
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#4
26.01.2010, 11:33
Wir haben genau das gleiche, ich habe keinen der VB's umschreiben lassen. Ich mache das wie folgt:
Der alte Anwalt steht ja als Gläubiger in dem VB und ich gebe uns als seinen Bevollämchtigten an. Bisher hat das immer geklappt. Sollte mal jemand etwas sagen, muss dort nur der Kauf der Kanzlei nachgewiesen werden. Das haben wir mit dem Verkäufer auch nochmal auf einem Extra-Blatt gemacht, weil es auch um offene Gebühren bei der Staatskasse ging.
Text wie folgt: "Alle laufenden Gebühren werden mit dem Kauf der Kanzlei an Herrn RA übertragen, auch alte noch nicht beigetriebene Forderungen, Abtretung wird angenommen"
So in der Art, wenn jemand ein Problem mit dem Gläubiger o. ä. hat, haben wir das mitgeschickt. Obwohl ich dieses Problem noch nie hatte
(nur mit der Staatskasse wegen auszuzahlender PKH), das habe aber mit der ZV nix zu tun
Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!
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schmitzhl
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#5
26.01.2010, 11:38
okay! dann versuche ich das auch mal so. Vielen Dank!
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Hellsleeper666
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#6
26.01.2010, 11:39
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gerne
Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!
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Davy Jones’ Locker
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#7
27.01.2010, 09:14
Hellsleeper666 hat geschrieben:Wir haben genau das gleiche, ich habe keinen der VB's umschreiben lassen. Ich mache das wie folgt:
Der alte Anwalt steht ja als Gläubiger in dem VB und ich gebe uns als seinen Bevollämchtigten an. Bisher hat das immer geklappt. Sollte mal jemand etwas sagen, muss dort nur der Kauf der Kanzlei nachgewiesen werden. Das haben wir mit dem Verkäufer auch nochmal auf einem Extra-Blatt gemacht, weil es auch um offene Gebühren bei der Staatskasse ging.
Text wie folgt: "Alle laufenden Gebühren werden mit dem Kauf der Kanzlei an Herrn RA übertragen, auch alte noch nicht beigetriebene Forderungen, Abtretung wird angenommen"
So in der Art, wenn jemand ein Problem mit dem Gläubiger o. ä. hat, haben wir das mitgeschickt. Obwohl ich dieses Problem noch nie hatte
(nur mit der Staatskasse wegen auszuzahlender PKH), das habe aber mit der ZV nix zu tun
Ich hätte damit Probleme. Der VB lautet auf eine Person X. Ist diese Person nicht mehr Gläubiger, ist der Titel umzuschreiben. Dafür brauchst eine Abtretung in öffentlich oder öffentlich beglaubigter Form.
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Hellsleeper666
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#8
27.01.2010, 12:38
Wie gesagt, bisher hat noch nie jemand gerügt und im sehr entfernten Sinne, ist der Kaufvertrag als Abtretung zu sehen...
Ist natürlich hingebogen, aber wir haben über 100 VBs und wir haben als Gläubiger immer "Anwaltskanzlei bzw. RA ...." genommen und vielleicht geht es daher bisher immer ohne Probleme.
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Ciara
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#9
27.01.2010, 13:34
Funktioniert das auch, wenn die Sachen ohne Kauf übernommen worden sind?
Wir haben unsere Sachen vorher über einen anderen Anwalt laufen lassen und wollen dies jetzt aber selbst machen. Heißt, mein Chef macht hier einen zweiten Kanzleisitz auf und ich bearbeite die Sachen sozusagen über seinen Briefkopf usw. Muss ich die Sachen dann auch auf ihn umschreiben lassen?
Der andere Anwalt rechnet die Sachen jetzt einfach ab und schickt uns dann die Vollstreckungsunterlagen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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grommelie
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#10
27.01.2010, 13:59
Damit habe ich gerade auch so meine Probleme. Wir haben einen Titel von meinem derzeitigen Chef X mit seinem damaligen GbR-Partner Y. Nun habe ich in unserem Namen (also nur X) Vollstreckungsauftrag erteilt und erhalte vom GV die Mitteilung, dass ich Vollmacht nachweisen soll. Ich weiss nicht so recht, was der GV von mir will. Ich denke doch, wir sind Gesamtgläubiger??
Hat jemand nen Hinweis für mich!
LG, grommelie