hallo leute
ich möchte bei einer gmbh die zwangsvollstreckung betreiben. jetzt bin ich aber ernsthaft überfragt, ob eine gmbh auch die eidesstattliche versicherung abgegeben kann.
wenn die gmbh nicht zahlen kann, dann ist sie ja eigentlich zahlungsunfähig und somit wäre der geschäftsführer verpflichtet, inso zu beantragen. damit dürfte sich eine ev eigentlich erübrigen.
aber ich weiß es eben nicht. vielleicht könnt ihr mir das ja sagen
bis dahin hinterlasse ich erstmal drei dicke ??? in meinem kopf und sage schon mal danke an alle
EV einer GmbH?
- Gruftie
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Hallo Tine,
Du kannst den Geschäftsführer der GmbH, der ja die GmbH vertritt, zur Abgabe der eV laden lassen. Erst nach Abgabe der eV ist ja ersichtlich, ob die GmbH wirklich zahlungsunfähig ist.
Habt Ihr keine Kontoverbindung? Meist ist es viel einfacher, über eine Kontopfändung an die Forderung zu kommen.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen...
Du kannst den Geschäftsführer der GmbH, der ja die GmbH vertritt, zur Abgabe der eV laden lassen. Erst nach Abgabe der eV ist ja ersichtlich, ob die GmbH wirklich zahlungsunfähig ist.
Habt Ihr keine Kontoverbindung? Meist ist es viel einfacher, über eine Kontopfändung an die Forderung zu kommen.
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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ja, kontodaten haben wir, aber der pfüb hat nichts genützt, weil die bank geschrieben hat, dass sie den schuldner nicht als kunden haben ![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
aber danke für die schnelle antwort. hab auch nochmal im kommentar nachgeschaut. da steht auch drin, dass es bei einer juristischen person geht, aber fand die sache irgendwie komisch. jetzt bin ich mir da aber sicherer, wenn man ne andere meinung hört.
danke
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
aber danke für die schnelle antwort. hab auch nochmal im kommentar nachgeschaut. da steht auch drin, dass es bei einer juristischen person geht, aber fand die sache irgendwie komisch. jetzt bin ich mir da aber sicherer, wenn man ne andere meinung hört.
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Ich kann mich der Frage nur anschließen. Kann ich einen ZV/EV-Auftrag gegen eine GmbH erstellen und ist der GF dann automatisch für die Abgabe der EV zuständig?