ZV- Auftrag an Wohn- und Geschäftsräumen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#1

25.01.2010, 09:39

Hallo

ich habe hier nen Schuldner der nach erfolglosem VZV und PfÜb einen Teil der Forderung gezahlt hat. Der Schuldner ist ein RA und hat eine eigene Kanzlei.

Ich wollte nun über die Restforderung einen ZV-Auftrag mit Abgabe der e. V beantragen und damit es erfolg hat seinen Wohn- und Geschäftssitz.

Geht das? und wenn ja, wie?

Ganz normaler ZV-Auftrag? muss ich da beide Adressen angeben?

Es entstehen dadurch auch sicherlich mehr GVZ-Gebühren, oder?
Bild

Bild
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

25.01.2010, 09:49

Erst würde ich es mal mit der Kanzleianschrift probieren und normalen Kombi-Antrag nehmen. Falls da fruchtlos, bekommst du einen Hinweis vom GVZ.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#3

25.01.2010, 10:15

also nicht beides gleichzeitig, richtig?
Bild

Bild
Benutzeravatar
Christina83
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 305
Registriert: 26.04.2006, 11:24
Wohnort: Bamberg

#4

25.01.2010, 10:31

nee nacheinander, du müsstest ja quasi zwei anträge machen und bräuchtest so auch zwei titel, denn wenn der schuldner seinen wohnsitz im gleichen bezirk des gvz hat wie den geschäftssitz ist das nur purer zufall
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#5

25.01.2010, 10:34

Ich würd allerdings in den Kombi-Auftrag noch ne Kassenpfändung miteinbauen.

Erfahrungsgemäß haben Kanzleien ja immer einen gewissen "Barbetrag im Haus" ...
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#6

25.01.2010, 10:37

@re1108: wie muss das dann im ZV-Auftrag geschrieben werden?
Bild

Bild
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#7

25.01.2010, 10:58

etwa so:

Ich beantrage,

a) die Tageseinnahmen aus dem geführten Betrieb des Schuldner zu pfänden. Der Schuldner betreibt nach eigenen Angaben ein *****. Die Vergütung wird erfahrungsgemäß größ0tenteils bar durch die Kundschaft gezahlt.

Die Vollstreckung des Auftrages sollte daher kurz vor den allgemeinen Ladenschlusszeiten oder -soweit bekannt- vor Geschäftsschluss des Betriebes des Schuldners erfolgen, damit die gesamten Tageseinnahmen Berücksichtigung finden können.

Es sind ferner die in der Betriebskasse vorhandenen Beträge zu pfänden. Ein angemessenes Wechselgeld ist dem Schuldner zu belassen.

Es wird weiter beantragt,

die Zwangsvollstreckung nicht gegenüber dem Schuldner anzukündigen, um zu vermeiden, dass der Schuldner seine Vermögenswerte verschleiert.


Allerdings müsste der Text natürlich noch individuell auf Deinen Fall angepasst werden (es ist nur eine "allgemeine" Vorlage, ich mir mal abgespeichert habe).
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#8

25.01.2010, 11:17

und um dein Beispieltext müsste der ZV-Kompi-Auftrag ergänzt werden, ja? @ re1108
Bild

Bild
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#9

25.01.2010, 11:21

Ja
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#10

25.01.2010, 11:37

muss der ZV-Auftrag explizit bezeichnet werden, dass am Geschäftssitz des Schuldners gepfändert werden soll? oder genügt es, wenn ich statt der Wohnanschrift die Anschrift der Kanzlei im Rubrum angebe?
Bild

Bild
Antworten